Entscheidung über Gelände der Zuckerfabrik fällt nächste Woche

Die Beteiligten erwarten mit Spannung das Seveso-Gutachten.

Entscheidung über Gelände der Zuckerfabrik fällt nächste Woche
Foto: Berns

Dormagen. Die Experten der TÜV-Süd Industrie Service GmbH halten den Spannungsbogen hoch: Am kommenden Montag werden sie die Verwaltungsspitze im Rathaus über die Untersuchungsergebnisse zum gesamtstädtischen Seveso III-Gutachten informieren. Dann werden Bürgermeister Erik Lierenfeld und Co. erfahren, ob das Fachmarktzentrum auf dem ehemaligen Gelände der Zuckerfabrik verwirklicht werden kann. Einen Tag später tragen sie im Planungsausschuss vor. „Ich habe bislang keinerlei Informationen“, sagt Erster Beigeordneter und Bürgermeister-Stellvertreter Robert Krumbein, „und bin selbst total gespannt“. Was aber offenbar klar ist, dass die sogenannte rote Linie, hinter der Wohnungsbauvorhaben verwirklicht werden können, so liegt, dass die geplanten und bereits angeschobenen innerstädtischen Projekte umgesetzt werden können.

Darauf wartet vor allem die Baugenossenschaft Dormagen. Sie hat beispielsweise ihre Planungen für das Neubauvorhaben „Höfe am alten Wochenmarkt“ abgeschlossen. „Die Baugenehmigung können wir erst beantragen, wenn das Seveso-Gutachten vorliegt“, sagt Vorstand Martin Klemmer. „Falls es keinen Änderungsbedarf gibt, wird er unverzüglich eingereicht.“ Liegt die Baugenehmigung vor, kann die Baugenossenschaft mit dem Rückbau der bestehenden, bereits leergezogenen Objekte beginnen. Aus Gründen der Grundstückssicherung werden vorher keine Abrissarbeiten vorgenommen.

Die Baugenossenschaft schätzt nach aktuellem Stand, dass die Rückbaumaßnahmen im Herbst beginnen können — zunächst nur am südlichen Bereich der Friedrich-Ebert-Straße für den ersten der drei Bauabschnitte. Entsprechend kann voraussichtlich Anfang 2018 mit dem Neubau an dieser Stelle begonnen werden. „Das wäre ein gewaltiger Schritt nach vorne für die städtebauliche Entwicklung“, so Krumbein. Was aber passiert mit dem Zuckerfabrikgelände? Dort will Investor Edeka ein Fachmarktzentrum errichten. Doch das ist nur möglich, wenn auf der Grundlage der Seveso III-Richtlinie ein angemessener Sicherheitsabstand zu „Störfallbetrieben“ eingehalten werden wird, also zu Betrieben mit gefährlichen Stoffen. Das gilt vor allem für den Chempark.

Inzwischen ist auch das Landesumweltamt in die Prüfung miteinbezogen. Die wird bis kommender Woche nicht abgeschlossen sein, dennoch haben sich die Ergebnisse „insoweit verfestigt“, dass es konkrete Aussagen geben wird. Offenbar ist es so, dass „Achtungsabstände räumlich erheblich reduziert werden konnten“. Was das konkret heißt, ist noch offen. Laut Bezirksregierung betragen die Sicherheitsabstände zwischen 300 und 1500 Meter.

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