Einstimmiges Votum für Erhalt der Kaarster Martinus-Schule

Die Förderschule soll fortbestehen. Der Schulausschuss des Kreises beschloss dies. Die Bezirksregierung hatte eine Abstimmung verlangt.

Einstimmiges Votum für Erhalt der Kaarster Martinus-Schule
Foto: ati

Kaarst/Rhein-Kreis. Der Schulausschuss des Rhein-Kreises Neuss hat in seiner vergangenen Sitzung geschlossen dafür gestimmt, dass es die Martinus-Schule in Kaarst auch weiterhin geben soll. Einstimmig wurde der Antrag auf Fortführung der Förderschule angenommen — so wie es von der Bezirksregierung verlangt worden war.

Der Rhein-Kreis ist für die Martinus-Schule zuständig, weil er die Trägerschaft zum Schuljahr 2013/14 vom Schulverband Kaarst-Korschenbroich übernommen hatte. Das geschah, weil die Schülerzahlen an den Förderschulen mit dem Schwerpunkt „Lernen“ im Rhein-Kreis Neuss zurückgegangen waren. Ein Grund: die Inklusion.

Einige der Förderschulen unterschritten die vom Land NRW festgelegte Mindestgröße von 144 Schülern, so dass der Schulbetrieb nur mit Ausnahmegenehmigungen aufrecht erhalten werden konnte. Mittelfristig waren Maßnahmen wie Schulschließungen und die Konzentration des Förderschulangebotes auf weniger Standorte erforderlich. So wurde die Raphaelschule in Meerbusch geschlossen. Die Schüler dieser Förderschule mit dem Schwerpunkt „Lernen“ erhielten die Möglichkeit, die Martinus-Schule in Kaarst zu besuchen. Diese wurde mit dem Schulträgerwechsel noch um den Schwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“ erweitert.

In den Folgejahren stieg die Schülerzahl der Martinus-Schule deutlich an: von 88 im Schuljahr 2012/2013 auf 142 im Schuljahr 2016/2017. In diesem Schuljahr waren am Stichtag 15. Oktober 137 Schüler angemeldet. Die festgesetzte Mindestgröße wurde damit aber weiterhin nicht erreicht.

Daraufhin hatte die Bezirksregierung Düsseldorf den Rhein-Kreis Neuss gebeten, ein Konzept für die Fortführung der Martinus-Schule vorzulegen. Der Schulausschuss machte klar, dass er sein Förderschulangebot aufrecht erhalten will. „Uns ist es wichtig, dass Eltern — stellvertretend für ihre Kinder natürlich — eine echte Wahlmöglichkeit haben“, sagt Rainer Schmitz, Vorsitzender des Schulausschusses. Gerade in Bezug auf den Schwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“ gebe es einen großen Bedarf.

Auch die neue Landesregierung hat deutlich gemacht, die Wahlmöglichkeiten zwischen inklusiver und Förderschule erhalten zu wollen. So hat das Ministerium für Schule und Bildung im vergangenen Jahr eine Verordnung zur Änderung der Mindestgrößenverordnung erlassen. Dadurch können auch zukünftig Förderschulen bestehen, selbst wenn die Mindestzahl an Schülern nicht erreicht ist.

Mit Bezug darauf hat die Bezirksregierung den Rhein-Kreis darauf hingewiesen, die Fortführung förmlich zu beschließen. Das tat der Schulausschuss nun und empfiehlt dem Kreistag, die Martinus-Schule fortzuführen. „Ich bin ganz positiver Dinge“, sagte Schmitz.

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