Ehemaliger Schütze klagt wegen Kanonenschüssen

Der Mann will Schmerzensgeld vor Gericht erstreiten.

Dormagen. Eigentlich sollte es ein erfreulicher Abend in festlicher Stimmung werden. Doch an den 8. November 2014 haben die Beteiligten nicht ausschließlich gute Erinnerungen. Die Ereignisse an jenem Abend in Hackenbroich beschäftigen in etwa drei Wochen das Landgericht in Düsseldorf. Was war passiert? Nach Angaben der Justizbehörde hatte ein Kanonier aus Anlass eines Großen Zapfenstreichs der Schützenbruderschaft St. Hubertus Hackenbroich-Hackhausen auf dem Platz vor der Kirche St. Katharina zunächst gegen 19 Uhr drei Böllerschüsse abgegeben; eine Dreiviertelstunde später ließ er weitere Kanonenschüsse folgen. Damit sollten zwei Ehrenmitglieder verabschiedet werden, die die Geschicke der Bruderschaft viele Jahre maßgeblich mitbestimmt haben.

„Der Kläger behauptet, dass diese Schüsse, die etwa zehn Meter von seiner Wohnung entfernt abgefeuert worden seien, bei ihm zu Druck auf und Pfeifen in den Ohren und starken Kopfschmerzen sowie Übelkeit mit mehrfachem Erbrechen geführt hätten“, heißt es in der Vorschau des Landgerichts auf eine zivilrechtliche Verhandlung, die für den 12. Februar in der Landeshauptstadt anberaumt worden ist. Der Mann habe das Lukaskrankenhaus in Neuss aufgesucht, wo eine Ärztin ein Knalltrauma und einen daraus folgenden Hörsturz festgestellt haben soll. Der Kläger habe sein Hörvermögen erst knapp drei Monate später, am 27. Januar 2015, wiedererlangt — nach einer Cortison-Behandlung. Damit sei die Sache aber nicht ausgestanden gewesen. Unter den Folgen des Böllerlärms soll der Mann bis heute leiden. Ein Tinnitus (Geräusch) im rechten Ohr sei geblieben.

Nun fordert der Kläger, der einst selbst der Schützenbruderschaft Hackenbroich-Hackhausen angehörte, nach Angaben des Gerichts ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 5000 Euro. Sein Dormagener Rechtsanwalt wollte gestern auf Anfrage nichts zur Sache sagen.

Ein gegen den Kanonier aus der Hackenbroicher Schützenbruderschaft eingeleitetes Strafverfahren ist im vergangenen Jahr gegen eine Zahlung von 150 Euro eingestellt worden. Das bestätigte Jo Deußen, der 2. Brudermeister der Schützenbruderschaft St. Hubertus, gestern. „Wir als Verein haben nach der Verhandlung keinerlei Auflagen erhalten. Wir haben alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten, darin sind wir uns auch mit der Stadt als Genehmigungsbehörde einig.“

Seinen Kanonier will er zur Gerichtsverhandlung begleiten; die Mitglieder habe er von den Vorgängen in Kenntnis gesetzt. Jo Deußen geht davon aus, dass das Gericht im Sinne des Kanoniers urteilt: „Wir vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit.“

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