Dormagen: 4600 Stimmen gegen Stelle für Beigeordneten

Bürgerbegehren: Zahl der geforderten Unterschriften ist deutlich überschritten. Rat tagt am 4.Februar.

Dormagen. Genau 4641 Unterschriften gegen die Einstellung eines neuen Beigeordneten hat die Zentrumspartei im Zuge ihres Bürgerbegehrens gesammelt. Gestern übergab Zentrums-Fraktionschef Hans-Joachim Woitzik die letzten Listen im Rathaus.

"Bis zur Ratssitzung am 4. Februar werden die Listen nun mit Unterstützung des Einwohnermeldeamtes geprüft", erklärt die Leiterin des Ratsbüros, Regine Lewerenz. Zumindest was das angeht, sieht sich die Zentrumspartei auf der sicheren Seite. Denn selbst wenn ein Teil der Unterschriften ungültig wäre, etwa durch Dopplungen, sollten die laut Gemeindeordnung erforderlichen 3020 gültigen Signaturen - das sind sechs Prozent aller Wahlberechtigten - erreicht werden.

"Für mich als Ortspolitiker ist die hohe Beteiligung ein sensationeller Erfolg, den ich nie erwartet hätte", sagte Woitzik. Die erste Hürde ist genommen, die zweite aufgestellt: Auf der Tagesordnung für die Ratssitzung am 4.Februar rangiert die Wahl des neuen Beigeordneten an Tagesordnungspunkt 3, während das Bürgerbegehren zu genau dieser Personalie erst deutlich weiter hinten auftaucht. Der Rat könnte, ungeachtet der mehr als 4000Bürgerstimmen, die Neueinstellung beschließen.

"Ein Affront sondergleichen", findet Woitzik. Um das zu verhindern, hat die Zentrumspartei Landrat Hans-Jürgen Petrauschke als Aufsichtsbehörde eingeschaltet, um die Befangenheit von Bürgermeister Peter-Olaf Hoffmann (CDU) feststellen zu lassen.

Schließlich sei es Hoffmann gewesen, der direkt nach der Kommunalwahl einen zweiten Beigeordneten gefordert habe. In der vorigen Woche hatte er nochmals bekräftigt, dass er "auf einer personellen Verstärkung der Verwaltungsspitze bestehen" müsse. Eine Antwort von Petrauschke stehe noch aus, so Woitzik: "Per Fax hat uns der Landrat aber mitgeteilt, dass er dem Bürgermeister die sofortige und unmittelbare Prüfung der Unterschriften empfohlen hat."

Sollte der Stadtrat das Bürgerbegehren als unzulässig einstufen, will die Zentrumspartei den Klageweg beschreiten: "Das Oberverwaltungsgericht Münster hat ein ähnliches Bürgerbegehren für zulässig erklärt, weil es sich nicht mit der inneren Ordnung, sondern mit dem äußeren kommunalverfassungsrechtlichen Rahmen der Verwaltung befasst." Befinden die Stadtverordneten das Begehren für zulässig, lehnen es inhaltlich aber ab, kommt es zum Bürgerentscheid. Und den würde das Zentrum gern auf den 9. Mai, den Termin der Landtagswahl, legen. Das, so Woitzik, "würde der Stadt zusätzliche Kosten sparen."

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