Brutale Überfälle auf Senioren

„Chiko-Bande“ soll auch Supermärkte überfallen haben. Sechs Jugendliche stehen vor Gericht.

Neuss. Über Monate sollen sechs Angeklagte, die so genannte „Chiko-Bande“, in Neuss Supermärkte und Senioren überfallen haben. Dafür müssen sich die Jugendlichen und Heranwachsenden im Alter 15 bis 20 Jahren seit Donnerstag vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten.

Im Mai dieses Jahres war das Sextett vom Amtsgericht zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und vier Monaten und vier Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Dagegen hatten die Angeklagten Einspruch eingelegt.

In dem Kinofilm Chiko wird ein Jugendlicher zum mächtigen Drogen-Boss. Enorme kriminelle Energie haben offenbar auch die Angeklagten entwickelt. Vier Supermärkte haben sie laut Anklage zwischen dem 28. September und 21. Dezember vergangenen Jahres überfallen. Dabei gingen sie immer nach dem gleichen Schema vor. Sie gaben vor, eine Kleinigkeit kaufen zu wollen, und warteten, bis die Kassiererinnen die Kasse öffneten. Dann sprühten sie ihnen Reizgas ins Gesicht. Rund 2500 Euro soll die Bande so erbeutet haben. Das Geld brauchten die Jugendlichen angeblich für Drogen und Spielhallenbesuche.

Besonders brutal soll die Bande am 17. Januar dieses Jahres bei einem Überfall auf ein Ehepaar in Neuss-Selikum vorgegangen sein. Mit Totschlägern und Gaspistolen bewaffnet, so die Anklage, klingelten sie abends an der Haustür der Rentner. Als der 87-Jährige die Pistole sah und um Hilfe rief, soll der 16-jährige Haupttäter ihn zu Boden geworfen haben. Dabei erlitt der Mann bleibende Schäden. Er kann bis heute seine Arme nicht mehr richtig bewegen. Als die 85-jährige Ehefrau ihm zu Hilfe kommen wollte, soll sie ebenfalls gestoßen worden sein. Sie brach sich dabei das Steißbein. Bei dem Überfall sollen die Täter Schmuck im Wert von 7500 Euro, 600 Euro Bargeld und ein Handy erbeutet haben.

Donnerstag wurde zunächst die Anklage verlesen. Danach versuchte der Rechtsanwalt des 16-Jährigen, die Verhandlung auszusetzen, weil seinem Mandanten keine Anklageschrift in türkischer Sprache zugegangen sei. Das wurde allerdings von dem Richter nach längerer Beratung abgelehnt. Fortgesetzt wird die Verhandlung am 14. August.

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