Die Fraktion will, dass die Sondersitzung „Fluglärm“ unmittelbar nach den Ferien stattfindet.
Seit Januar hat Meerbusch eine zweite, mobile Fluglärm-Messstation, ergänzend zu der am „Rheinpfad“. Ursprünglich sechs Monate lang sollte das Gerät an der Straße „Am roten Kreuz“, also unmittelbar unter der Startlinie, aufzeichnen, wie groß die Lärmbelastung durch Flugzeuge am Boden in Büderich ist. Jetzt bleibt die Messstation wahrscheinlich bis zum Ende des Jahres stehen. Das, berichtet UWG-Fluglärmexperte und sachkundiger Bürger Lothar Keiser, sei das Ergebnis eines Treffens mit Veronika Bappert, Leiterin der Abteilung „Nach- barschaftsdialog und Immissionsschutz“ des Düsseldorfer Flughafens, an dem auch Meerbuschs Technischer Beigeordneter Michael Assenmacher teilgenommen hat.
„Frau Bappert hat zugesagt, dass sie sich für einen Verbleib der Messstation bis Ende 2017 einsetzen will“, sagt Keiser. „Das ist die gute Nachricht. Darüber hinaus ist aber weiterhin unklar, was genau die Messstation eigentlich aufzeichnet. Die Frage ist: Wird neben den Lärmwerten auch die tatsächliche Flughöhe erfasst?“ Das, sagt Keiser, sei nämlich wichtig, um zwischen Flach- und Steilstart unterscheiden zu können.
Zur Erklärung: Beim Flachstartverfahren bleiben die Flieger beim Aufstieg in die Luft deutlich länger nah über dem Boden. „In einer Höhe von etwa 1000 Fuß treffen die Piloten die Entscheidung, ob sie schnell an Höhe gewinnen wollen oder über eine längere Strecke bei nur leichter Steigung Schnelligkeit aufbauen“, erklärt Keiser. „Das Flachstartverfahren, das zum Beispiel die deutschen Fluggesellschaften Lufthansa und Air Berlin anwenden, spart zwar Kerosin, bringt aber für die Menschen am Boden ab einer gewissen Höhe eine erhebliche Lärmbelastung mit sich. Heißt: Eine Lärmentlastung gibt es zwar am Rand der Route, über Büderich als ohnehin schon stark belasteten Ortsteil kommt noch ein zusätzliches Schippchen obendrauf.“ Laut Rechtsprechung, sagt Keiser, sei das gar nicht zulässig. „Das Flachstartverfahren eignet sich auch nach Aussage von Experten vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt nur für wenig besiedelte Gebiete.“ Vom Düsseldorfer Flughafen fordert die UWG deshalb ein konsequentes Einschreiten. Zwar betonten die Verantwortlichen des Airports immer wieder, dass sie keinen Einfluss auf das Startverfahren der Fluggesellschaften haben, das sei nach Informationen der UWG aber falsch, heißt es.
Messstation „Am roten Kreuz“ bleibt wohl bis Ende des Jahres
„Der Flughafen könnte eine Untersagung des Flachstartverfahrens über Büderich ganz einfach in sein Betriebshandbuch schreiben“, sagt Keiser. „Wenn sich die Fluggesellschaften dann nicht daran halten, kann dies sanktioniert werden. Der Flughafen wäre damit aus dem Schneider.“
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