Rhein-Kreis Neuss: Unklarheit über Gentest im Mordfall

Die Polizei hofft, über die DNA-Spur Hinweise auf den Mörder von „Claudia R.“ zu bekommen. Doch das könnte „unter Umständen noch Monate dauern“.

Rhein-Kreis Neuss. Wann der Anfang Mai von der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach angekündigte Gentest, mit dem Licht ins Dunkel des Mordes an der elfjährigen Claudia R. vor 13 Jahren gebracht werden soll, stattfindet, ist unklar. "Das kann unter Umständen Monate dauern", laviert Oberstaatsanwalt Peter Aldenhoff.

Das Mädchen aus Hemmerden war im Mai 1996 verschwunden und zwei Tage später tot auf einem Feldweg bei Euskirchen gefunden worden. Sie war vergewaltigt, ermordet und dann angezündet worden.

Nach Jahren waren die Ermittler auf Fremd-DNA an Beweisstücken gestoßen-nach Meinung der Staatsanwaltschaft könnte es sich dabei um eine Spur des Mörders handeln, denn die DNA gehört nicht zu dem Mädchen.

Aldenhoff hatte Anfang Mai erklären lassen, nun würden "von einem bestimmten Personenkreis" Vergleichsproben entnommen. "Das ist jedoch Polizeisache", erklärte er. Die Staatsanwaltschaft habe nur die Aufgabe, grünes Licht für den Test zu geben.

Es sei nicht einmal geklärt, wo der Test durchgeführt werden solle. So genannte Forensische Gentests werden in der Kriminalistik immer häufiger eingesetzt, um Straftäter zu überführen. Weiterentwicklungen in der Medizin und der Pharmabranche spielen den Ermittlern dabei in die Hände.

Das individuelle DNA-Profil, eine Art genetischer Fingerabdruck aus Blut, Sperma, Hautzellen oder Speichel, wird mittlerweile vor jedem Gericht als Beweismittel anerkannt. Die DNA-Datei des Bundeskriminalamtes umfasst derzeit mehr als 650.000 Datensätze. Bisher konnte damit mehr als 47.000 Mal eine heiße Spur in vermeintlich unlösbaren Fällen entdeckt werden.

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