Osterath/Urteil im Klinik-Prozess: Überhöhte Rechnungen wohlwollend abgezeichnet

Geständiger ehemaliger Geschäftsführer der Reha-Klinik wurde wegen Untreue zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Osterath/Düsseldorf. Der ehemalige Geschäftsführer der St.Mauritius-Therapieklinik in Osterath ist am Mittwoch wegen Untreue vom Düsseldorfer Landgericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Der 59-Jährige, der fast fünf Jahre lang Geschäftsführer der Therapieeinrichtung war, hatte sich zwischen September 2004 und September 2006 von der Pächterin der Caféteria rund 50000 Euro geliehen. Im Gegenzug genehmigte er überhöhte Rechnungen der Wirtin.

Das System funktionierte nach Überzeugung des Landgerichts so: Die 45-Jährige gab bei Veranstaltungen mehr Teilnehmer an, als tatsächlich anwesend waren. Sie erfand Mittagessen, die nicht ausgegeben wurden. In einigen Fällen stellte sie die Bewirtung bei Konferenzen eines Professors in Rechnung, obwohl der Mediziner an den entsprechenden Tagen im Urlaub war. Der Gesamtschaden wird auf rund 165000 Euro geschätzt.

Er habe die überhöhten Rechnungen mehr oder weniger wohlwollend abgezeichnet, sagte der Angeklagte gestern reumütig. "Mir kam der Verdacht, dass da etwas zurückgeführt werden sollte."

Zu der Kantinenpächterin, gegen die derzeit ebenfalls ermittelt wird, habe er damals ein besonderes Vertrauensverhältnis gehabt. Sie habe ihn eines Tages angesprochen, weil er so niedergeschlagen ausgesehen habe. "Ich habe ihr dann von meinen finanziellen Schwierigkeiten erzählt", erinnert sich der Angeklagte. Daraufhin habe ihm die Frau ohne Umschweife ein Darlehen angeboten.

Ende der 90er Jahre hatte sich der Diplom-Betriebswirt mit Immobiliengeschäften verspekuliert, noch heute hat er mehr als 200000 Euro Schulden. Gemeinsam mit seiner Frau hatte er ein Grundstück gekauft und sechs Doppelhäuser bauen lassen. Die Kosten explodierten, das Ehepaar blieb auf dem Projekt und den Schulden sitzen.

Mittlerweile ist der 59-Jährige, der mehr als 20 Jahre lang Rehakliniken geleitet hatte, arbeitslos. "Ich bin da irgendwie ’reingerutscht. Ich hätte die Zahlungen an die Pächterin viel früher einstellen sollen", sagte der Mann gestern. Der Kantinenpächterin hatte er Anfang 2007 fristlos gekündigt - allerdings nicht wegen des gestern verhandelten Vergehens.

Das Verfahren wurde erst jetzt verhandelt, weil die Manipulationen an den Rechnungen erst Monate später aufgeflogen waren. Durch Zufall - denn die Klinik hatte weder eine Revision noch eine andere Kontrollinstanz.

"Man hat es ihm dadurch leicht gemacht", sagte die Vorsitzende Richterin Brigitte Koppenhöfer. "Er hat seine Stellung als Geschäftsführer einer katholischen Einrichtung missbraucht", betonte sie. Eine Bewährungsstrafe sei nach so langer Zeit jedoch ausreichend.

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