Konverter-Initiative fordert Änderung im Regionalplan-Text

Bei der Standortsuche für den Doppelstromkonverter läuft Meerbusch die Zeit davon — davon sind die Mitglieder der „Initiative gegen den Doppelkonverter Osterath“ überzeugt. „Die derzeit unter anderem vom Landrat geforderten Gutachten, zum Beispiel in Bezug auf Lärm, müssen erst im Planfeststellungsverfahren vorgelegt werden, wenn der konkrete Konverterstandort beantragt wird“, sagt Kirsten Danes.

„Alternative Standorte werden in diesem Verfahren dann nicht mehr geprüft. Sollte also niemand rufen: ,Wir wollen den Konverter!’, wird Amprion den Standort Osterath beantragen müssen, weil der einzige besser geeignete aus Gründen der Raumordnung nicht verfügbar ist.“ Es liege also allein am Regionalrat, eine Abwägung vorzunehmen, sagt Danes. Bevor der Regionalrat am Donnerstag zu seiner nächsten Sitzungen im Grevenbroicher Kreishaus (10 Uhr, Lindenstraße 2-16) zusammenkommt, hat die Initiative ein Schreiben an die Mitglieder geschickt — verbunden mit einem Änderungsvorschlag.

„Für uns stellt sich die Situation wie folgt dar“, heißt es in dem Brief. Laut Auffassung der ausgeschiedenen Regierungspräsidentin Annemarie Lütkes gebe es keine materielle Basis zur Streichung der Kies-Fläche durch den Regionalrat, solange die Dreiecksfläche in der Bundesfachplanung nicht abschließend geprüft wurde. Dieser Auffassung sei der Regionalrat gefolgt. In der aktuellen Bundesfachplanung zum Ultranet-Vorhaben würden jedoch keine Konverterstandorte, sondern lediglich Trassen, einschließlich Anbindungstrassen zu möglichen Standorten, geprüft.

Dabei, sagen die Vorsitzenden der Initiative, Kirsten Danes und Norma Köser-Voitz, müssten die Ziele der Raumordnung beachtet werden. Automatisch würden dann auch die möglichen Standorte für den Konverter auf die Ziele der Raumordnung überprüft. Im Hinblick darauf, dass die Dreiecksfläche zeichnerisch als Kiesabbaufläche dargestellt sei, müsse befürchtet werden, dass die Bundesnetzagentur eine Anbindungstrasse zu einem Standort, der laut den Zielen der Raumplanung bereits belegt ist, ablehnt. Zusammengefasst: Eine Regionalplanänderung durch Änderung der zeichnerischen Darstellung finde nicht statt, sofern die Bundesfachplanung die Dreiecksfläche nicht bestätigt. „Und die Bundesfachplanung kann keine Anbindung zu einer Fläche bestätigen, die aus raumordnerischer Sicht ausgeschlossen ist“, sagen Danes und Köser-Voitz.

Kirsten Danes, Initiative gegen den Doppelkonverter Osterath

Die Initiative schlägt deshalb vor, das textliche Ziel im Regionalplanentwurf um eine Ausnahme zu ergänzen. Das, sagen Danes und Köser-Voitz, sei rechtlich möglich. „Das Zieländerungsverfahren, das angestrebt wurde, zielte bislang lediglich auf die zeichnerische Änderung der Darstellung der Dreiecksfläche als Kiesabbaufläche ab. „Es gibt aber noch eine andere Möglichkeit für eine Änderung im Regionalplan, die keine zeichnerische Änderung und damit keine wesentliche Zieländerung zur Folge hat und dennoch bewirkt, dass die Dreiecksfläche nicht bei der Bundesfachplanung ausgeschlossen wird.“

Mit einer solchen Ausnahme im textlichen Teil werde die zeichnerische Darstellung nicht geändert, heißt es. Dennoch würde damit die Option gewahrt, in einem begründeten Einzelfall das Ziel für ein Netzausbauprojekt zu öffnen.

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