Kein Handy-Empfang im Büro

Architektin hatte extra Netzverfügbarkeit prüfen lassen.

Kein Handy-Empfang im Büro
Foto: Dackweiler

Als Architektin ist Maria Vogelsang darauf angewiesen, viel mit Handwerkern und Fachingenieuren zu telefonieren. Diese sind vor allem über Handy zu erreichen. Deshalb nutzt sie gewöhnlich ihr Mobiltelefon, das ist günstiger als vom Festnetz aus. Das war bis vor kurzem auch kein Problem. Doch dann entdeckte sie bei dem Anbieter O2 einen Tarif für Selbstständige, der attraktiv für die Firma Konzeptgrün war, die sie mit ihrem Mann Achim, einem Landschaftsplaner, führt.

O2 bietet auf seiner Internetseite an, die Netzverfügbarkeit am jeweiligen Standort zu überprüfen. Maria Vogelsang gab nicht nur die Firmenadresse in Lank Latum an, sondern auch noch ihr Handymodell. Das Ergebnis war positiv: Sowohl im Freien wie in Gebäuden sei die Netzverfügbarkeit sehr gut.

Das war im Oktober. Mit dem Handy telefonieren und Anrufe empfangen kann sie in den Büroräumen oder draußen im Umfeld der Firma seitdem nicht mehr. „Ich telefoniere nur noch mit dem Festnetz. Das kostet, wenn ich Handys anrufe, jedes Mal extra“, sagt Maria Vogelsang. Ihre Rechnung für das Festnetz hat sich seitdem verdoppelt, dazu kommt der Selbstständigentarif für um die 60 Euro im Mobilfunk. Sie fühlt sich von O2 getäuscht. Versuche über O2 das Problem zu lösen, blieben bislang erfolglos.

Bei der Verbraucherzentrale Düsseldorf sind Probleme von Kunden mit Telekommunikationsanbietern häufig Thema. „Die Mitarbeiter von den Firmen sind vor allem für den Verkauf trainiert. Wenn die Kunden sich dort über Probleme beschweren, dann kommen sie meist nicht weiter“, sagt Ulrike Brunswicker-Hoffmann, Leiterin der Düsseldorfer Verbraucherzentrale. Die Berater empfehlen bei Problemen, den Firmen eine Frist zu setzen, innerhalb der der Mangel behoben werden soll. „Die Frist sollte nicht zu kurzfristig sein, damit der Anbieter Zeit hat, Techniker zu schicken“, sagt Beraterin Nina Joost. Drei Wochen sei eine angemessene Zeit. Besteht das Problem immer noch, könne man eine außerordentliche Kündigung des Vertrags vornehmen.

Akzeptiert der Anbieter dies nicht, bleibt Kunden nur der Weg zum Gericht, wenn sie nicht die volle Vertragslaufzeit in Kauf nehmen wollen. Es sei bekannt, dass es in Deutschland immer wieder Stellen gebe, die vom Mobilfunknetz nicht abgedeckt werden, erklärt Michael Reifenberg, Sprecher bei der Bundesnetzagentur, und fügt hinzu: „Es sind mehr, als man denkt.“ Die Institution überprüft die Abdeckung von Reichweiten, wie sie von Anbietern angegeben werden. Mit Blick auf die Abfrage der Netzverfügbarkeit auf der O2-Homepage fragt er, wie genau die Abfrage von Geo-Daten dort überhaupt sein könne. Weil Vogelsang ständig beruflich mit Geo-Daten zu tun hat, ist sie sich sicher, dass eine punktgenaue Abfrage möglich ist. „Ich habe mich darauf verlassen. Wenn die Datenabfrage nicht zuverlässig sind, sollte man damit auch nicht werben dürfen“, findet Vogelsang.

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