Gefährlich für Radler: Autofahrer ignorieren oft das Stoppschild

Die Situation an der Querung der Hauptstraße mit der Gonellastraße in Lank-Latum bereitet Anwohner Bernd Stracke große Sorgen.

Gefährlich für Radler: Autofahrer ignorieren oft das Stoppschild
Foto: Anne Orthen

Bernd Stracke aus Lank-Latum ist ein mobiler Bürger. Er fährt Rad, wenn er einkaufen will, und joggt, um sich fit zu halten. Doch wenn er an die Querung der Hauptstraße mit der Gonellastraße kommt, fühlt er sich in einer gefährlichen und für ihn nicht eindeutigen Situation. Soll er einfach weiter joggen oder anhalten und warten, ob die Autos wirklich am Stoppschild halten?

„Zwar steht auf beiden Seiten auf der Hauptstraße für die Kraftfahrzeuge ein Stoppschild, doch viele Autofahrer fahren einfach durch“, hat er beobachtet. Vor allem ortsfremde Autofahrer gingen dort rasant zu Werke. Zudem endet die Fußgängerzone laut Beschilderung an der Hauptstraße und beginnt erst wieder auf der gegenüberliegenden Seite.

Haben Fußgänger und Radfahrer nun Vorfahrt oder nicht? Können sie sich darauf verlassen, dass die Autos anhalten? Optisch ist die Stelle als Fußgänger- und Fahrradzone mit einer Pflasterung hervorgehoben. Allerdings sei diese nur noch wenig sichtbar, da Farbe und Profil abgefahren seien, sagt Stracke. Er fragt sich, ob hier rechts vor links gilt und es dann passieren kann, dass ein Fußgänger oder Radfahrer umgefahren wird, weil er glaubt, er sei im Recht. „Hier kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen und wütenden Fußgängern“, sagt Stracke. Abhilfe würde ein Zebrastreifen oder eine blinkende Ampel schaffen, glaubt er. Auch ein auf dem Boden markiertes großes Signet könnte hilfreich sein, um die Bevorrechtigung von Fußgängern und Radfahrern besser hervorzuheben. Er vermisse klare Hinweise.

Die Rechtslage ist allerdings eindeutig. Das Stoppschild ist ein Warte- und Haltegebot und bedeutet, dass man mindestens drei Sekunden anhalten muss, und die Räder still stehen müssen. Dem Querverkehr muss Vorfahrt gewährt und der Vorfahrtsberechtigte darf nicht in seiner Fahrt gestört werden. Wer das Stoppschild nicht beachtet und andere gefährdet, muss 70 Euro Bußgeld zahlen.

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