Düsseldorfer Airport darf weitere „Flugzeug-Parkplätze“ bauen

Die Politik in Meerbusch kritisiert das Urteil des OVG Münster.

Düsseldorfer Airport darf weitere „Flugzeug-Parkplätze“ bauen
Foto: Lepke

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Klagen von Fluglärmgegnern und den Städten Meerbusch, Kaarst und Ratingen gegen die Errichtung weiterer Vorfeldflächen auf dem westlichen Betriebsgelände des Flughafens abgewiesen und 14 neue Flugzeugparkplätze am Düsseldorfer Airport erlaubt. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass der Bau mit Rücksicht auf die im östlichen Bereich wegfallenden Stellplätze und wegen der „effektiveren und sichereren Verkehrsgestaltung“ des Flughafens gerechtfertigt sei. Lärm-Schadstoff-, Geruchs- und Lichtemissionen seien geringfügig oder nicht erheblich.

Die Meerbuscher Fraktionen kritisieren das Urteil. Werner Damblon (CDU) nannte es „nicht ganz überraschend“, dass das OVG der Klage nicht stattgegeben hat: „Es ist ein weiterer Schritt des Flughafens zur möglichen Erweiterung der Kapazitäten.“ Seit Jahren werde eine „Salamitaktik“ genutzt, um diesem Ziel näher zu kommen.

„Eine erneute Ohrfeige für die lärm- und abgasgeplagten Menschen im Umfeld des Düsseldorfer Flughafens“, sagt Jürgen Peters von den Grünen. „Die Frage zwischen gerecht und Gerechtigkeit, zwischen Gesundheitsschutz und wirtschaftlichen Interessen, ging leider wieder zulasten der Bevölkerung aus“, so Peters.

Daniela Glasmacher (UWG) kritisiert: „Der Flughafenbetreiber muss wirtschaften, das heißt, er würde nicht ins Blaue einfach mal für Millionen Euro Stellflächen bauen.“ Offensichtlich seien sich Bezirksregierung, Landesregierung und das Oberverwaltungsgericht einig: Ausbau des Flughafens um jeden Preis: „Die Gesundheit der Bürger scheint unwichtig zu sein.“

Das Urteil sei für die Stadt und die Anwohner nicht nachvollziehbar, sagte Nicole Niederdellmann-Siemes (SPD). „Bereits heute leben die Menschen mit Fluglärm und mit erheblichen Umweltbelastungen.“ Vor allem ärgert die SPD, dass „selbst das Landesverkehrsministerium im Oktober 2013 bei der Prüfung der Antragsunterlagen festgestellt hatte, dass es sich bei dem beantragten Vorhaben nicht um eine 1:1-Kompensation handelt.“

Darauf weist auch die FDP-Ratsfraktion hin und kritisiert weiter: „Der Beweisantrag aller Kläger, dass über ein zusätzliches Sachverständigengutachten nachgewiesen werden soll, dass die abschnittsweise genehmigten Baumaßnahmen des Flughafens tatsächlich der Kapazitätserhöhung dienen, wurde vom Gericht abgelehnt. Die FDP Meerbusch geht davon aus, dass wir den steinigen Rechtsweg nach entsprechender Prüfung der Erfolgsaussichten weitergehen werden.“ tak/tb

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort