Der Bürgersaal ist Geschichte

Unternehmerin aus Düsseldorf erhält den Zuschlag für 370 000 Euro. Saal und Kneipe sollen Büros weichen.

Büderich. Um 11.32 Uhr war der Bürgersaal in Büderich am Freitag Geschichte. Vorausgesetzt, die Erbbauberechtigten und die Brauerei geben grünes Licht, wird der größte Saal im Ort mitsamt der Gaststätte Büros weichen müssen.

Das zu realisieren, ist zumindest ist die Absicht von Käuferin Birgit Thunnissen, die am Freitag im Amtsgericht Neuss bei der Zwangsversteigerung des Objekts für 370 000 Euro den Zuschlag erhielt. Zu dem Komplex, erbaut 1976, zählen auch ein zweigeschossiges Wohnhaus mit sechs Mietwohnungen sowie neun Tiefgaragenplätzen auf insgesamt 1217 Quadratmetern Nutzfläche.

„Ich habe erst um 22 Uhr am Abend zuvor von meinem Mann erfahren, dass wir heute hier zuschlagen wollen“, sagte Thunnissen nach der aufregenden Versteigerung, an der sich drei weitere Interessenten beteiligten — darunter auch die Erbbauberechtigte aus Büderich selbst. Die Bieter mussten vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe von 47 000 Euro (per Scheck) vorlegen.

Nötig wurde die Zwangsversteigerung durch die Insolvenz des früheren Betreibers vor rund zwei Jahren. Beim ersten Gerichtstermin im Juli fand sich kein Interessent, der das Mindestgebot von 480 000 Euro, der Hälfte des von einem Gutachter festgelegten Verkehrswertes, für die Immobilie zu zahlen bereit war. Am Freitag lag das Anfangsgebot bei 200 000 Euro.

Birgit Thunnissen kündigte an, in den neuen Bürokomplex mit der eigenen Firma für Hausverwaltung und Projektentwicklung (Erstellung hochwertiger Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser) mit zehn Mitarbeitern selbst einziehen zu wollen. Aktuell hat das Unternehmen seinen Sitz an der Burgunderstraße in Düsseldorf-Heerdt. Sie und ihr Mann Peter, ein ehemaliger Bauunternehmer, würden im angrenzenden Neubaugebiet an der Kanzlei selbst gerade ein eigenes Häuschen bauen.

Während die anwesende Erbbauberechtigte keine Einwände gegen die Büropläne der Düsseldorferin zu haben schien, könnte die Carlsberg-Brauerei das Projekt noch kippen. Denn Bestandteil des Erbbauvertrages ist eine Klausel, die Carlsberg eine gastronomische Nutzung bis November 2020 garantiert — inklusive einer Bierabnahmeverpflichtung. „Wir werden mit der Brauerei das Gespräch suchen und bestimmt eine Einigung erzielen“, sagte Thunnissen zuversichtlich.

Auch der Hauptgläubiger, in diesem Fall die Sparkasse Neuss, könnte seine Zustimmung zu einer anderen Nutzung als der im Erbbauvertrag festgelegten im Prinzip verweigern. Das sei aber sehr unwahrscheinlich, wie der Anwalt des Geldinstituts im Gericht durchblicken ließ. Davon unabhängig muss Birgit Thunnissen jetzt noch bis zum gerichtlich festgelegten Zuschlagsverteilungstermin am 22. November warten, bis das Geschäft in trockenen Tüchern ist.

Zumindest die Wohnungen dürften ihr keine Probleme bereiten. Wie Rechtspfleger Ralf Kuska erklärte, seien fünf der sechs Wohnungen vermietet, „und die Mieter zahlen alle pünktlich“.

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