Tageseltern klagen nicht gegen Stadt

Fünf Tagesmütter und -väter hatten die Stadt Kaarst auf eine höhere Bezahlung verklagt. Der Rat hat diese nun rückwirkend zum 1. August 2014 beschlossen.

Tageseltern klagen nicht gegen Stadt
Foto: Thomé

Kaarst. Für viele Familien in Kaarst sind sie schon lange unverzichtbar. Tagsüber ersetzen sie nach Möglichkeit Mama und Papa, zumindest aber eine Kita. Sie betreuen bis zu fünf Kinder auf einmal, kaufen ein, bilden sich fort, kochen, waschen und tragen dabei das wirtschaftliche Risiko. Dem gegenüber stand in Kaarst bis vor Kurzem eine nicht angemessene Vergütung. In 13 Fällen — seit Juni 2014 — haben fünf Tagesmütter und -väter die Stadt unter anderem auf eine Erhöhung der Geldleistung verklagt. Dahinter steht eine Änderung im Kinderbildungsgesetz.

Denn: Im Mai vergangenen Jahres beschloss der Landtag, dass Tagespflegepersonen mit Neuverträgen ab dem 1. August 2014 keine Zuzahlung von Eltern mehr entgegennehmen dürfen. Eltern sollten fortan, bei gleicher Anzahl an Betreuungsstunden, entsprechend ihrem Einkommen den gleichen Beitrag für die Betreuung in einer Kita oder für eine Tagesmutter an die Stadt zahlen.

Nachdem der Referentenentwurf zu diesem Gesetz im Dezember 2013 vorgestellt wurde, wandten sich einige Tageseltern im Februar mit der Bitte, die Höhe ihres „Lohnes“ zu überprüfen und anzupassen, an das Kaarster Jugendamt.

„Seitens der Verwaltung war — unabhängig vom Zuzahlungsverbot — ohnehin geplant, die Geldleistung ab dem 1. Januar 2015 zu erhöhen“, betont Jugend- und Sozialdezernent Sebastian Semmler. „Entsprechende Mittel wurden daher bereits bei den Planungen für den Haushalt 2015 berücksichtigt.“

Die Politik brauchte für die Entscheidung allerdings etwas länger. Im September beantragte die FDP, die Stundensätze der Tageseltern heraufzusetzen — etwa 30 gibt es in Kaarst derzeit. Die Klagenden erklärten sich mit einem von der Stadt vorgeschlagenen Ruhen der anhängigen Verfahren einverstanden, bis der Rat über die Anpassung der laufenden Geldleistungen entschieden hat.

Ende Dezember schließlich hat der Stadtrat diese rückwirkend zum 1. August 2014 beschlossen. Für die Kaarster Tageseltern war dabei das Wort „rückwirkend“ die Voraussetzung für eine außergerichtliche Einigung. „Zwischenzeitlich haben Gespräche mit den fünf Klägern stattgefunden“, sagt Sebastian Semmler. „Alle haben sich dahingehend erklärt, die Klagen aufgrund dieser Beschlüsse zurücknehmen zu wollen“, stellt der Kaarster Jugend- und Sozialdezernent fest.

Die Tagespflege wird für die Stadt Kaarst in diesem Jahr damit um rund 250 000 Euro teurer als veranschlagt. Je nach Qualifizierung und Alter der Kinder erhalten Tagesmütter und -väter nun zwischen 3,80 und fünf Euro pro Stunde und Kind. Für die rückwirkende Erhöhung der Geldleistung mussten für das Haushaltsjahr 2014 zusätzlich etwa 100 000 Euro bereitgestellt werden. Die Summe wird voraussichtlich aus Mehreinnahmen im Etat der Jugendhilfe gedeckt.

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