Staatsanwalt erhebt Anklage

87 Zeugen werden in der Anklageschrift im Fall des getöteten Daniel D. genannt.

Staatsanwalt erhebt Anklage
Foto: Archiv

Kaarst. In den Fall um den im Dezember getöteten Daniel D. kommt Bewegung: Die Staatsanwaltschaft erhebt gegen den Tatverdächtigen — den Cousin des Opfers — Anklage. 87 Zeugen werden in der Anklageschrift gegen den beschuldigten 28-jährigen Lehrer genannt. „Dabei handelt es sich überwiegend um Ermittlungsbeamte und um Personen aus dem persönlichen Umfeld der Beteiligten“, sagt Michael Scholz, Sprecher des Landgerichts.

Der Hintergrund: Der 35-Jährige aus Delhoven wurde am 11. Dezember 2013 am Rand der K37 erschlagen. Seine Leiche lag neben seiner Limousine, einem Audi A 5. Die Obduktion ergab, dass das Opfer durch schwere Hiebe gegen den Kopf starb. Im Zuge der Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht gegen den Cousin des Opfers. Zeugen hatten am Tatabend einen silberfarbenen Golf in der Nähe des Tatorts beobachtet — ein Auto, das auch der Tatverdächtige fährt.

Im Innenraum seines Fahrzeugs stellten die Ermittler erhebliche Manipulationen fest: Der Wagen war mit Benzin gereinigt worden, der Sicherheitsgurt auf der Fahrerseite fehlte. „Da ist nicht nur ein bisschen was weggebürstet worden“, sagt Staatsanwalt Matthias Ridder schon damals, „es wurde manipuliert.“ Trotz dieser Manipulationen konnten die Ermittler entscheidende Spuren in dem Fahrzeug sicherstellen.

„Es wurden Blutspuren vom Opfer gefunden“, sagt Scholz vom Landgericht. Der Beschuldigte sitzt in U-Haft in einem Düsseldorfer Gefängnis. Er bestreitet die Vorwürfen und schweigt zu der Tat. Ein mögliches Motiv liegt bislang im Dunkeln. Für den Tatzeitpunkt hat der Verdächtige kein Alibi.

Von der Tatwaffe fehlt bisher jede Spur. Ende Februar hatte die Staatsanwaltschaft die Leiche des 35-jährigen Dormageners exhumieren lassen, weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der Beschuldigte die Tatwaffe in den Sarg des Opfers versteckt hatte. Der 28-jährige Sportlehrer hatte an der Beerdigung teilgenommen und Zugang zum Sarg. Die Tatwaffe befand sich jedoch nicht darin.

„Derzeit prüft die Kammer, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht und ob ein Prozess gegen Herrn G. stattfinden wird. Da sich der Angeklagte in U-Haft befindet, wird das Verfahren beschleunigt“, sagt Scholz.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort