Fall Christoph: Nachspiel für Bürgermeister?

Gegen Franz-Josef Moormann soll eine Dienstaufsichtsbeschwerde vorliegen.

Fall Christoph: Nachspiel für Bürgermeister?
Foto: Lothar Berns

Kaarst. Kommunalpolitisch gesehen ist es ein geschichtsträchtiges Verfahren, mit dem sich der Stadtrat in den vergangenen Wochen beschäftigt hat. Noch nie mussten sich die Gremien mit einem Bürgereinspruch gegen die Wählbarkeit eines einzelnen Ratsmitglieds auseinandersetzen.

Entsprechend schwierig fiel der Entscheidungsprozess. Am Donnerstag hat der Rat — anders als bei seinem ersten Votum am 28. August — mit einer Mehrheit von einer Stimme entschieden, dass die Kommunalwahl vom 25. Mai gültig ist, CDU-Fraktions- und Parteichef Lars Christoph folglich also Mitglied im Stadtrat bleibt.

Für den Bürgermeister ist das ein gutes Ergebnis. „Zum einen hat der Rat jetzt eine Entscheidung getroffen, die die Anforderungen des Kommunalwahlgesetzes erfüllt, das war beim ersten Mal nicht der Fall“, sagt Franz-Josef Moormann. „Das heißt, wir haben jetzt einen vollzugsfähigen Beschluss. Zum anderen bin ich froh, dass wir die Sache in einem offenen und für die Öffentlichkeit transparenten Verfahren behandelt haben.“

Für den Einspruchsführer und Mitglieder des Fünferbündnisses (SPD, Grüne, FDP, Zentrum, UWG) sind dennoch Fragen offen. Ein wichtiger Punkt: „Es gibt zwei Ratsbeschlüsse, die sich möglicherweise widersprechen, was nicht sein darf“, sagt Wilbert Schröder, Ratsmitglied und Vorstandssprecher der Grünen.

Am 28. August ist der Rat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung — „Die Kommunalwahl ist gültig, der Einspruch wird zurückgewiesen“ — nicht gefolgt. Im aktuellen Ratsbeschluss — „Die Kommunalwahl ist gültig“ — ist der Einspruch nicht erwähnt.

Aus Sicht des Bürgermeisters ist das auch nicht nötig. Ein Einspruch, sagt Moormann, habe nach seiner Rechtsauffassung nicht die Geltendmachung ureigener Rechte, sondern vielmehr die Anregung, ein amtliches Prüfungsverfahren in Gang zu setzen, zum Ziel. „Deshalb“, sagt Moormann, „muss die Entscheidung über den Einspruch auch nicht Gegenstand des Ratsentscheids sein.“

Unklar ist auch, was geschehen wäre, hätte der Rat in seiner Abstimmung eine Pattsituation erwirkt. 21 von 46 anwesenden Mitgliedern stimmten am Donnerstag dafür, die mangelnde Wählbarkeit Christophs — in Ausführung des ersten Ratsbeschlusses — anzuordnen, 22 erklärten die Kommunalwahl vom 25. Mai dagegen für gültig, drei enthielten sich.

„Wäre die Abstimmung 23 zu 23 ausgegangen, hätte man rechtlich prüfen müssen, ob die Abstimmung wiederholt werden kann, was aber eigentlich auch nur dann möglich ist, wenn es eine Fehlerquelle gibt“, sagt Moormann.

Sowohl Grünen-Vizefraktionschefin Claudia Köppe als auch FDP-Fraktionschef Günter Kopp gehen davon aus, dass das letzte Wort in der „Causa Christoph“ noch nicht gesprochen ist. Eine gemeinsame Position gebe es derzeit aber nicht, heißt es. Bis vier Wochen nach dem Ratsbeschluss besteht die Möglichkeit, gegen diesen rechtlich vorzugehen. Gegen den Bürgermeister soll laut Köppe eine Dienstaufsichtsbeschwerde vorliegen.

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