Klage von Lehrerin abgewiesen

Eine an Brustkrebs erkrankte Frau verklagte das Land NRW. Sie sah einen Zusammenhang mit ihren Arbeitsbedingungen.

Grevenbroich. Zwei dicke Ordner trägt die zierliche Klägerin in den Verhandlungsraum des Verwaltungsgerichts in Düsseldorf. Richter Jan-Peter Fiebig schiebt gleich vier Ordner auf einem Wagen hinterher. Der Umfang erklärt auch, warum allein die Verlesung des Sachstandsberichts gut eine Stunde dauert.

Fiebig verhandelt gestern den Fall einer Lehrerin, die das Land NRW, ihren Arbeitgeber, verklagt hat. Die heute wieder gesunde Frau will erreichen, dass ihre Brustkrebserkrankung als Berufskrankheit anerkannt wird. Fiebig weist die Klage zurück. „Ein hinreichender Ursachenzusammenhang zwischen der Einwirkung von Benzol und der Erkrankung ist nicht eindeutig festzustellen“, erklärt er.

25 Jahre arbeitete die Lehrerin am Berufsbildungszentrum (BBZ) in Grevenbroich. Nach ihrer Aussage haben die Arbeitsbedingungen zu der Erkrankung geführt. Auch, dass ihr Sohn an Diabetes erkrankt sei, führt sie auf die Arbeitsumstände zurück. Die Klägerin arbeitet nicht mehr in Grevenbroich, sie hat sich nach Solingen versetzen lassen.

Die Frau hört sich den Bericht des Richters an, der immer wieder erwähnt, dass die Bezirksregierung Düsseldorf die Erkrankung aufgrund von Gutachten nicht anerkennt. Die äußerlich ruhig scheinende Lehrerin weist mit klaren Worten auf die ihrer Meinung nach offensichtlichen Fehler in den Gutachten hin. „Die Messgenauigkeit ist nicht gegeben, es werden weder Angaben zur Luftfeuchtigkeit noch zur Raumtemperatur gemacht. In gelüfteten, kalten Räumen sind die Werte der Schadstoffe natürlich niedriger“, erbost sie sich.

Eine Hauptursache für ihre Erkrankung sieht sie in der Arbeit mit Backwerkattrappen. Sie hat Bäckereifachverkäuferinnen ausgebildet und jahrelang mit den PVC-Produkten gearbeitet. Diese haben laut eines Gutachtens Benzol ausgedünstet und seien in ungelüfteten und zu warmen Räumen gelagert gewesen. Auch die Abgase der Kfz-Werkstatt hätten Lehrer einatmen müssen, so die Naturwissenschaftlerin.

Die Bedenken, dass Lehrer an der Schule durch ihre Arbeitsbedingungen krank werden, bestehen schon seit 1989. Der Rhein-Kreis Neuss hat deshalb immer wieder Gutachten erstellen lassen, auch aufgrund des Engagements der Klägerin. „14 Lehrer an der Schule sind an Krebs erkrankt, neun davon gestorben. Da kann man doch nicht mehr von Zufall sprechen“, so die Klägerin.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnis der Richter so zusammenfasst: „Es könnte sein, dass der Brustkrebs durch die Schadstoffe hervorgerufen wurde. Es könnte aber auch nicht sein. Wir wissen es nicht.“ Die Klage eines Witwers, dessen Frau auch am BBZ unterrichtet hatte, wurde aus den gleichen Gründen abgewiesen.

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