Justiz Prozess um grausamen Doppelmord von Herne beginnt

Der 19-Jährige Marcel H. soll im März in Herne das Nachbarskind und seinen ehemaligen Schulfreund mit je über 50 Messerstichen getötet haben. Die Bilder der Opfer waren sogar im Internet aufgetaucht.

Die Trauer nach dem Doppelmord war groß.

Die Trauer nach dem Doppelmord war groß.

Foto: Marcel Kusch

Bochum/Herne. Im Fall der grausamen Morde an einem neun Jahre alten Jungen und einem 22-Jährigen in Herne beginnt am Freitag vor dem Bochumer Landgericht der Prozess gegen den mutmaßlichen Doppelmörder Marcel H.. Der 19-Jährige soll im März erst das Nachbarskind Jaden und einen Tag später seinen ehemaligen Schulfreund Christopher mit jeweils über 50 Messerstichen getötet haben. Die Bilder der Opfer waren sogar im Internet aufgetaucht, tagelang war fieberhaft nach dem Mörder gesucht worden.

Ein Motiv für die Taten war laut Staatsanwaltschaft Mordlust. Marcel H. habe einen Menschen sterben sehen wollen, heißt es in der Anklage. Die Ermittler gehen davon aus, dass er Jaden am Abend des 6. März unter einem Vorwand aus der Wohnung lockte und dann in einem Keller brutal tötete. Der 19-Jährige soll frustriert gewesen sein, weil die Bundeswehr seine Bewerbung abgelehnt hatte. Einen Tag später habe er dann Christopher, bei dem er sich versteckt haben soll, ermordet.

Zu dieser Zeit lief die Fahndung bereits auf Hochtouren. In Herne ging die Angst um. Erst als Marcel H. am 9. März in einem Imbiss auftauchte, um sich zu stellen, machte sich Erleichterung breit.

Nach der Festnahme legte der 19-Jährige bei der Polizei ein Geständnis ab, ohne Zeichen von Reue oder Empathie zu zeigen. „Er findet keinen Zugang zu seinen Gefühlen“, sagte Verteidiger Michael Emde. „Ich glaube, dass er sich die Taten selbst nicht erklären kann.“

Bei einer Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht drohen Marcel H. bis zu 15 Jahre Jugendhaft. Sollte er als Erwachsener verurteilt werden, könnte auch eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden - möglicherweise sogar mit anschließender Sicherungsverwahrung. Die Mütter der beiden Getöteten werden den Prozess als Nebenklägerinnen verfolgen. Mit einem Urteil wird im Oktober gerechnet. dpa

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