NRW Polizist soll Tatverdächtigen getreten haben - Fall landet vor Gericht

Ein Polizist soll einen Mann getreten haben, der bereits am Boden festgehalten wurde. Zuvor war eine Falschparker-Kontrolle eskaliert. Jetzt wird der Fall vor Gericht verhandelt.

 Symbolbild

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Foto: Friso Gentsch

Duisburg. Der Fall eines Polizisten, der bei einem Einsatz in Duisburg einen Autofahrer getreten und verletzt haben soll, kommt vor Gericht. Der 34 Jahre alte Beamte habe gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag. Damit komme es zu einer Hauptverhandlung. Ein Termin steht noch nicht fest. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Beamten wegen Körperverletzung im Amt eine zur Bewährung ausgesetzte Gefängnisstrafe beantragt.

Bei dem Einsatz am 25. Juni 2017 war eine Kontrolle falsch geparkter Autos eskaliert. Ein betroffener Autofahrer, ein mittlerweile 50-Jähriger, hatte die Maßnahmen kritisiert. Als er sich nicht ausweisen wollte, wurde er in einem Hausflur von Polizisten überwältigt und zu Boden gebracht. Dabei soll der Beamte, ein Angehöriger einer Hundertschaft, den bereits auf dem Boden von anderen Polizisten festgehaltenen Verdächtigen dreimal getreten und damit verletzt haben. Fest installierte Videokameras in dem Flur filmten das Geschehen.

Währenddessen hatten sich auf der Straße laut Polizei bis zu 250 Menschen versammelt, die den Einsatz störten oder sogar verhindern wollten. Mehrere hätten versucht, den Mann zu befreien, berichtete die Polizei damals. Erst ein Großaufgebot habe die Lage unter anderem mit Pfefferspray unter Kontrolle gebracht.

Gegen den mutmaßlichen Falschparker war wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt worden. Gegen einen Strafbefehl über eine Geldstrafe hatte er ebenfalls Einspruch eingelegt. Auch in seinem Fall kommt es daher zu einer Hauptverhandlung. Laut Gericht werden die beiden Verfahren getrennt geführt. Zuständig seien zwei verschiedene Richter.

Der Beamte, der zugetreten haben soll, ist laut Polizei seit dem Vorfall von seinen Dienstpflichten entbunden. Ein eingeleitetes Disziplinarverfahren ruht bis zu einem Urteil. dpa

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