Medebach Nach Hungertod des kleinen Anakin: Mutter steht vor Gericht

Anakin starb 2014 im Alter von zwei Jahren an akuter Unterernährung. Der Junge war bis auf die Knochen abgemagert und wog am Ende nur noch etwas mehr als sechs Kilo. Seine kleine Schwester konnten Ärzte retten. Nun beginnt in Arnsberg der Prozess gegen die Mutter.

Die Angeklagte Tanja S. muss sich am wegen des Hungertodes ihres zweijährigen Sohnes vor dem Landgericht Arnsberg verantworten.

Die Angeklagte Tanja S. muss sich am wegen des Hungertodes ihres zweijährigen Sohnes vor dem Landgericht Arnsberg verantworten.

Foto: Jörg Taron

Arnsberg. Im Fall eines an Unterernährung gestorbenen Kindes im Sauerland steht von Mittwoch an (9.00 Uhr) die Mutter vor Gericht. Der zweijährige Anakin war verhungert, seine neun Monate alte Schwester konnten Ärzte retten. Die Mutter muss sich nun wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Körperverletzung mit Todesfolge vor dem Landgericht Arnsberg verantworten. Der Junge wog am Ende nur noch etwas mehr als sechs Kilogramm.

Die heute 40 Jahre alte neunfache Mutter brachte ihren bereits bis auf die Knochen abgemagerten Sohn im Februar 2014 wegen einer Magen-Darm-Infektion in eine Klinik. Dort starb Anakin einen Tag später.

Im Frühjahr stand bereits eine Mitarbeiterin des Kreisjugendamtes vor dem Amtsgericht Medebach. Sie hatte die Familie betreut und wurde wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht gab ihr eine Mitschuld.

Die Betreuerin hatte die Familie aus Winterberg nur selten gesehen und bei einem Besuch Wochen vor dem Tod des Jungen offenbar nicht richtig hingeschaut, wie das Gericht damals bemerkte. Nachdem Staatsanwaltschaft und Verteidigung Berufung eingelegt haben, kommt es am Landgericht Arnsberg noch zu einer neuen Verhandlung.

Die nun angeklagte Mutter stand ebenfalls bereits in Medebach vor Gericht. Staatsanwaltschaft und Gericht kamen aber zu dem Schluss, dass die 40-Jährige sich nicht der fahrlässigen Tötung, sondern sogar einer vorsätzlichen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht habe. Daher wird der Fall am Landgericht verhandelt. dpa

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