Prozess Mutmaßlicher Doppelmörder von Herne voll schuldfähig

Erst wird ein Kind brutal getötet und dann ein junger Mann. Im Prozess am Bochumer Landgericht muss sich der mutmaßliche Doppelmörder von Herne verantworten. Laut Gutachtern ist er voll schuldfähig.

Der Angeklagte Marcel H. (M) wird am 04.10.2017 im Landgericht in Bochum von seinem Anwalt Michael Emde (r) in den Gerichtssaal begleitet. Der 19-Jährige hatte gestanden, Anfang März erst den neunjährigen Nachbarjungen Jaden und anschließend einen 22-jährigen Ex-Schulfreund getötet zu haben.

Der Angeklagte Marcel H. (M) wird am 04.10.2017 im Landgericht in Bochum von seinem Anwalt Michael Emde (r) in den Gerichtssaal begleitet. Der 19-Jährige hatte gestanden, Anfang März erst den neunjährigen Nachbarjungen Jaden und anschließend einen 22-jährigen Ex-Schulfreund getötet zu haben.

Foto: Bernd Thissen

Bochum. Der mutmaßliche Doppelmörder von Herne ist im Prozess am Bochumer Landgericht von Gutachtern als voll schuldfähig eingestuft worden. „Der Angeklagte war in der Lage, sein Verhalten zu kontrollieren“, sagte Psychologin Professor Dr. Sabine Nowara. Damit droht dem Angeklagten nun die ganze Härte des Gesetzes. Marcel H. hat über seinen Verteidiger gestanden, Anfang März 2017 zunächst einen neunjährigen Nachbarjungen und anschließend einen früheren Schulfreund umgebracht zu haben.

Nowara bezeichnete den Angeklagten in ihrem Gutachten als einen „durchschnittlich begabten jungen Mann, ohne besondere Auffälligkeiten“. Sein IQ-Wert liege bei 100 und damit im absoluten Mittelbereich. Auch Psychiaterin Dr. Astrid Rudel konnte keine relevanten Störungen feststellen, vor allem keine, die in den Bereich des Wahnes fallen würden. Es falle dem Angeklagten allerdings sehr schwer, Gefühle auszudrücken. Auffällig sei darüber hinaus ein Mangel an Schuldbewusstsein und Einfühlungsvermögen. Eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit könne aber nicht festgestellt werden.

Bei den Untersuchungen der beiden Gutachterinnen hatte Marcel H. erzählt, dass er nach der Tötung des kleinen Jaden eigentlich einen Monat lang bei seinem früheren Schulfreund Christopher untertauchen wollte. Danach hatte er sich nach eigenen Angaben ein Leben in der Obdachlosigkeiten vorgestellt. „Er wollte vom Pfandflaschensammeln leben“, so Rudel im Prozess. Erst als der 22-Jährige gedroht habe, die Polizei zu rufen, habe der Angeklagte entschieden, auch ihn umzubringen.

Ob am Ende des Prozesses eine Verurteilung nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht erfolgt, ist noch offen. dpa

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