Kritik an Aufsichtsrat trotz Kündigung in Gehaltsaffäre

Duisburg (dpa/lnw) - Nach der Kündigung der Chefin der Duisburger Behindertenwerkstatt aufgrund ihres umstrittenen Jahresgehaltes spricht der Bund der Steuerzahler von Totalversagen des Aufsichtsrats.

Kritik an Aufsichtsrat trotz Kündigung in Gehaltsaffäre
Foto: dpa

Die Geschäftsführerin der gemeinnützigen Einrichtung, die zur Hälfte von der Stadt Duisburg getragen wird, war wegen ihres Jahresgehalts von 376 000 Euro in die Kritik geraten. Das Recherche-Netzwerk „Correctiv“ hatte bereits 2017 über den Fall berichtet.

Am Mittwoch entließ der Aufsichtsrat die Chefin fristlos. Ein Gehalt von zuletzt 376 000 liege weit über einem angemessenen Wert von 150 000 bis 180 000 Euro und sei damit „inakzeptabel“, teilte das Kontrollgremium mit. Das Gehalt sei ohne Kenntnis des Aufsichtsrates ausgezahlt worden.

Dies hält der Bund der Steuerzahler für abwegig. „Wir halten es für eine Schutzbehauptung, dass der Aufsichtsrat von nichts gewusst haben soll. Und wenn es stimmt, muss man in jedem Fall in seiner Funktion als Kontrollgremium von Totalversagen sprechen“, sagte Markus Berkenkopf, Haushaltsreferent beim Bund der Steuerzahler auf dpa-Anfrage. Auch Oberbürgermeister Sören Link (SPD) gibt an, ein Gehalt in der Höhe hätte niemals seine Zustimmung gefunden.

Die Geschäftsführerin sagte der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“, den Gehaltserhöhungen seien harte Verhandlungen mit dem damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden vorausgegangen. Zudem hatte sie auf einer Pressekonferenz erklärt, dass sie das Gehalt für angemessen halte.

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