Justiz Führerschein-Entzug als Gewalt-Prävention? Fußball-Ultra wehrt sich erfolgreich

Ein Ultra aus Oberhausen klagte in Düsseldorf erfolgreich gegen den Entzug seines Führerscheins. Trotzdem: Die Maßnahme ist zur Gewaltprävention sei grundsätzlich richtig, so die Richter.

Fußballfans kann zur Vorbeugung gegen Gewalt der Führerschein (Symbolbild) entzogen werden.

Fußballfans kann zur Vorbeugung gegen Gewalt der Führerschein (Symbolbild) entzogen werden.

Foto: Oliver Berg

Düsseldorf/Oberhausen. Wegen Gewaltdelikten polizeibekannten Fußballfans kann der Führerschein entzogen werden. Zwar hat ein Ultra aus Oberhausen am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf erfolgreich gegen den Entzug geklagt, weil der Kommune ein Formfehler unterlaufen war. „In der Sache hält das Gericht das Vorgehen der Stadt Oberhausen für richtig“, sagte jedoch ein Gerichtssprecher. Vertreter der Stadt machten klar, dass sie nun einen neuen Anlauf zum Führerscheinentzug starten werden.

Der Kläger, ein Mitglied der Ultras von Rot-Weiß-Oberhausen, hatte trotz Aufforderung der Stadt keine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolviert. Nach einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und weiteren Vorfällen hatte die Stadt dies verlangt.

Die Stadt hatte auch bei weiteren Ultras des Vereins MPUs angeordnet. Vier von ihnen waren bereits im Sommer erfolglos gegen diese Anordnung vorgegangen. Ein Sprecher von Rot-Weiß Oberhausen hatte im Vorfeld des Prozesses den Führerscheinentzug für nicht gerechtfertigt gehalten, weil Fußball nichts mit Verkehr zu tun habe.

Dass die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht nur bei solchen Menschen in Betracht kommt, die sich im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr etwas haben zu Schulden kommen lassen, hatte schon das Verwaltungsgericht Münster im Juni 2010 festgestellt. Ein hohes Aggressionspotenzial könne auch präventiv im Fahrerlaubnisrecht berücksichtigt werden. dpa/PK

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