Justiz 1,61-Frau nicht zu klein: Gericht kippt Regel zu Mindestgröße für Polizisten

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf fordert ein neues Gesetz zur Regelung des Zugangs zum Polizeidienst. Der bisherige Erlass ist ungültig. Geklagt hatte eine Frau, die kleiner ist als die geforderten 1,63 Meter.

 Symbolbild.

Symbolbild.

Foto: Arne Dedert

Düsseldorf. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am Dienstagmorgen den bisherigen Erlass gekippt, nach dem Frauen erst ab einer Mindestgröße von 1,63 Metern für den Polizeidienst zugelassen werden. Die Richter fordern eine neues Gesetz, um den Zugang zu regeln.

Sie sehen einen logischen Bruch in der Argumentation des Erlasses: Es sei nicht nachzuvollziehen, warum ein 1,67 Meter großer Mann (Männer-Mindestgröße: 1,68 Meter), etwas nicht können sollte, was eine 1,63 Meter große Frau kann. Bei 1,63 Metern liegt die Mindestgröße für Frauen. „Wir brauchen ein Gesetz, weil Grundrechte im Spiel sind“, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Müller.

Das Land kann gegen die Entscheidung in Berufung gehen. si

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort