Zeuge entkräftet Vorwurf der Körperverletzung

Ein 30-jähriger Flüchtling steht unter Verdacht, seinen Mitbewohner mit einer Eisenstange bedroht und geschlagen zu haben.

Vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts wurde gestern ein Fall von möglicher versuchter gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlicher sowie versuchter Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen Polizeibeamte verhandelt.

Der Angeklagte Ibrahim D. (30) soll im Februar 2016 in der Flüchtlingsunterkunft an der Brucknerallee eine Eisenstange seines Betts abgebrochen und einen seiner Mitbewohner mit den Worten „Ich bringe Dich um“ bedroht haben. Dieser sowie der dritte Bewohner des Zimmers seien aus dem Raum geflüchtet, der Zeuge Moussa C. jedoch durch den Angeklagten zu Fall gebracht worden sein, so dass er eine Treppe herunterstürzte.

Der Angeklagte soll dann mehrmals mit der Faust auf den Rücken und Nacken des Zeugen eingeschlagen haben. Dabei zog dieser sich Schürfwunden sowie eine Platzwunde an der Stirn zu. Die herbeigerufenen Polizeibeamten trafen den Angreifer in seinem Zimmer an, wo er die Einrichtung verwüstete. Er habe Gegenstände in Richtung der Beamten geworfen und sei, als er C. im Flur erblickte, auf diesen zugestürmt. Daraufhin überwältigten ihn die Beamten, wobei einer von ihnen von D. in den Finger gebissen wurde.

In der Aussage des Zeugen Sabali B. (22) wurde der Vorwurf der versuchten gefährlichen Körperverletzung jedoch entkräftet. Der Angeklagte habe den Zeugen Moussa C. nicht angegriffen oder zu Fall gebracht. Die Verletzung C.s sei durch den Sturz entstanden. Dieser Zeuge kann nicht gehört werden, da er sich in Italien aufhält.

Zudem wurde ein Sachverständiger gehört: Er schloss sich der Diagnose der LVR-Klinik an, in die der Angeklagte eingewiesen wurde. Diese attestierte C. eine schizophrene Psychose, verbunden mit religiösem sowie Verfolgungs- und Vergiftungswahn. Da er Medikamente nehme, gehe er von einer guten Prognose D.s aus.

Vor den Plädoyers möchte die Kammer den behandelnden Arzt hören. Diese Aussage soll heute erfolgen. Anschließend wird das Urteil erwartet.

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