Verletzte Jugendliche klagt gegen die Stadt

Prozess: Am Oberlandesgericht geht es heute um die Frage, ob eine 16-Jährige Schmerzensgeld bekommt.

Mönchengladbach. Eine 16-jährige Hagenerin klagt gegen die Stadt Mönchengladbach, weil sie sich an einer Seilrolle an der Schwebefähre über die Niers verletzt hat. Am 4. August 2007 hatte sich die Teenagerin die Hand an der Erlebnisbrücke an der Cloerbruchallee in Mönchengladbach gequetscht. Die Wunde musste genäht und eingegipst werden.

Heute verhandelt der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts in einem Berufungsverfahren über die Frage, ob der Schülerin Schmerzensgeld zusteht. Das Landgericht Mönchengladbach hatte der Klägerin bereits im November vergangenen Jahres Schmerzensgeld in Höhe von 750 Euro zugesprochen. Die Begründung der Richter: Die Stadt hat ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt. In erster Instanz hatte sich die Klägerin zur Hälfte eine Mitschuld anrechnen lassen müssen.

Die Stadt machte geltend, dass die Brücke sich in einem technisch einwandfreien und gutachterlich geprüften Zustand befunden habe. Eine Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht habe daher nicht vorgelegen. Die Verwaltung ging in Revision.

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