Vergewaltigung: Haftstrafen für brutales Pärchen

Rolf B. und Gabriele Y. müssen mehrere Jahre verbüßen.

Mönchengladbach. Das Landgericht hat am Dienstag zwei Mönchengladbacher zu Freiheitsstrafen verurteilt, die wegen Vergewaltigung und Körperverletzung angeklagt waren: Rolf B. muss fünf Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Seine Mittäterin Gabriele Y. wandert für vier Jahre hinter Gitter.

Der Tatvorwurf wog schwer: Die Angeklagten standen vor Gericht, weil sie eine Frau, die bei ihnen übernachtet hatte, geschlagen und vergewaltigt haben sollen. Ihr Opfer war anschließend schwer verletzt von Passanten in Rheydt gefunden worden.

Die Tat wurde bereits im Juli 2004 begangen. Der anschließende Prozess musste wegen gesundheitlicher Probleme bei Rolf B. unterbrochen werden. Der Prozess wurde erst im Oktober des vergangenen Jahres wieder aufgenommen.

Der psychiatrische Gutachter attestierte Rolf B. eine Persönlichkeitsstörung. Der Angeklagte stammt aus einem gewalttätigen Zuhause, hat eine Vergangenheit als Heimkind hinter sich und konsumiert seit seinem 18. Lebensjahr Marihuana und erhebliche Mengen Alkohol.

Dennoch sei die Schuldfähigkeit des Angeklagten während der Tat, die unter Alkoholeinfluss begangen wurde, nicht eingeschränkt gewesen. "Es gab keine Ausfallerscheinungen", erklärt der Psychiater.

Auch die mitangeklagte Gabriele Y. hatte viel getrunken. Bei ihr habe es ebenfalls keine Ausfallerscheinungen gegeben.

Die beiden Angeklagten haben ein langes Strafregister vorzuweisen. Bei Gabriele Y. zählen Diebstahl, Betrug und Unterschlagung dazu. Bei Rolf B. spielen Körperverletzung, Trunkenheit am Steuer und Fahren ohne Führerschein eine große Rolle.

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