Unterbringung in psychiatrisches Krankenhaus

Dem 42-jährigen Angeklagten wurde ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt und zur Auflage gemacht, sich einer psychiatrischen Behandlung zu unterziehen und insbesondere die Medikamente zu nehmen, durch die er seine Erkrankung im Griff halten kann.

Mönchengladbach. Für einen schizophrenen 42-Jährigen, der im Juli 2008 nach einem Streit um Geld seinen amtlichen Betreuer geschlagen und schwer verletzt hatte, hat das Mönchengladbacher Landgericht am Montag die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verhängt.

Allerdings wurde das Urteil zur Bewährung ausgesetzt, das heißt, der Mann muss erst einmal nicht in die Psychiatrie. Ihm wurde ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt und zur Auflage gemacht, sich einer psychiatrischen Behandlung zu unterziehen und insbesondere die Medikamente zu nehmen, durch die er seine Erkrankung im Griff halten kann. In der Verhandlung hatte sich herausgestellt, dass der Angeklagte die Medikamente nicht regelmäßig nahm, weshalb es zu den Übergriffen kam.

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