Tierpflegerin muss Hundesteuer zahlen

Alexandra T. hat „Old Boy“ im Auftrag eines Tierrettungsvereins betreut. Sie sei nicht die Halterin, ist ihr Argument gegen den Bescheid. Das Oberverwaltungsgericht sieht das anders.

Tierpflegerin muss Hundesteuer zahlen
Foto: Verein Notpfote

Für den Bernhardiner „Old Boy“ sind Menschen wie Alexandra T. ein Glücksfall: Die Gladbacherin pflegt Hunde, die kaum einer mehr will. „Old Boy“ kam aus der Ukraine nach Deutschland, war blind und taub. Der Düsseldorfer Verein Notpfote gab das Tier bei Alexandra T. in Pflege, damit ihm der Zwinger erspart bleibt. Doch damit könnte in Mönchengladbach bald Schluss sein, sagt Babette Terveer, die Vorsitzende des Vereins. Denn das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am Mittwoch entschieden, dass Alexandra T. Hundesteuer für „Old Boy“ bezahlen muss. Weil sie noch zwei andere Hunde hält, fallen rund 360 Euro für 13 Monate an. Dagegen hatte T. geklagt.

Ihr Argument: Sie sei nicht die Halterin des Tieres, weil sie den Hund im Auftrag des Tierrettungsvereins betreue, also nur zur Pflege habe. Doch diese Begründung ließ das Oberverwaltungsgericht in Münster nicht gelten, teilte eine Sprecherin mit. Die Richter entschieden, T. sei die Halterin des Hundes, weil sie ein eigenes Interesse an der Haltung habe: Tierliebe. Damit müsse sie die Steuer zahlen.

T. zog auch in einem weiteren Streitpunkt den Kürzeren: Sie hatte sich auf eine Ausnahmeklausel der städtischen Hundesatzung berufen. Wer einen Hund aus dem Mönchengladbacher Tierheim übernimmt, wird ein Jahr lang von der Hundesteuer befreit. Die Frau beanspruchte diese Ausnahme für sich, weil sie „Old Boy“ ebenfalls von einem Tierschutzverein übernommen habe. Das wiesen die Richter zurück und gaben der Stadt Recht.

Die Stadt habe ein berechtigtes Interesse, das Tierheim zu bevorzugen. Denn werden von dort Tiere vermittelt, würden Plätze frei für neue Hunde. Der Verein Notpfote entlaste die Stadt bei ihren Aufgaben nicht, da sich der Verein hauptsächlich um Hunde aus dem Ausland kümmert. Auch Stadtsprecher Dirk Rütten sagte am Mittwoch: „Das Tierheim Am Hülserkamp bringt in unserem Auftrag Tiere unter, dafür zahlen wir. Wer von dort einen Hund zu sich nach Hause nimmt, soll einen Steueranreiz bekommen.“

Babette Terveer, Verein Notpfote

„Wir sind maßlos enttäuscht von dem Urteil“, sagt Babette Terveer. „Das ist ungerecht. Wir werden gegen das Urteil Beschwerde einlegen.“ Andere Städte — wie etwa Düsseldorf — befreien Familien, die für den Tierschutzverein regelmäßig Pflegehunde aufnehmen von der Hundesteuer. „Wir können den Standort in Mönchengladbach dicht machen, wenn wir jetzt für jeden Pflegehund Steuern bezahlen müssen“, sagt Terveer. 25 000 Euro Tierarztkosten zahlt der Verein im Jahr. Er finanziert sich über Schutzgebühren für erfolgreich vermittelte Hunde. „Wir kämpfen jedes Jahr um unsere Existenz.“

1500 Euro gab der Verein für „Old Boys“ Tierarztrechnungen aus. Dazu kommt Geld für Futter und eine Versicherung. Eigentlich sollte der Hund langfristig an einen Senioren vermittelt werden, um dort seinen Lebensabend zu verbringen. In dem Projekt „Gnadenplatz“ bringt der Verein tierliebe alte Menschen mit alten Hunden zusammen. Den Ärger über die Hundesteuer bekommt „Old Boy“ nicht mehr mit. Er ist vor kurzem gestorben.

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