Mönchengladbach Schuss in den Hoden - Tankstellenräuber will 5000 Euro Schadenersatz

Kurios, unglücklich, tragisch? Ein Polizist schießt einem Räuber durch den Po in den Hoden. Der musste abgenommen werden. Dafür verlangt der Mann Schadenersatz.

Der Kläger Hachim E. betritt vor Prozessbeginn am 04.10.2016 im Landgericht in Mönchengladbach den Sitzungssaal. Der Tankstellenräuber verklagt das Land Nordrhein-Westfalen auf Schadenersatz in Höhe von 5.000 Euro, weil ihm durch die Schussverletzung eines Polizisten ein Hoden entfernt werden musste.

Der Kläger Hachim E. betritt vor Prozessbeginn am 04.10.2016 im Landgericht in Mönchengladbach den Sitzungssaal. Der Tankstellenräuber verklagt das Land Nordrhein-Westfalen auf Schadenersatz in Höhe von 5.000 Euro, weil ihm durch die Schussverletzung eines Polizisten ein Hoden entfernt werden musste.

Foto: Jannis Mattar

Mönchengladbach. Rund vier Jahre ist der Überfall her. Der verurteilte Räuber sitzt dafür mittlerweile seine Haftstrafe ab. Aber auch der 25-jährige sieht sich als Opfer: Damals schoss ein Polizist auf ihn. Die Kugel traf ihn von hinten ins Gesäß und trat „vorne“ aus, wie sein Anwalt am Dienstag nach dem ersten Verhandlungstag vor dem Zivilgericht Mönchengladbach sagte. Dem Tankstellenräuber musste ein Hoden abgenommen werden.

Dafür verklagt er das Land auf 5000 Euro. Ursprünglich wollte er 10 000 Euro Schmerzensgeld haben. Aber wegen seiner Mitschuld hätte die Klage auf Schadenersatz in der Höhe keine Aussicht auf Erfolg gehabt, sagte Keyenberg.

Der Räuber hatte nach Angaben des Gerichts dieselbe Mönchengladbacher Tankstelle im Juli 2012 gleich zweimal überfallen - beim zweiten Mal mit verhängnisvollen Folgen. Als der Mann für den zweiten Überfall die Tankstelle ausspähte, ahnten die Angestellten etwas und alarmierten die Polizei. Beamte legten sich im Nachbarraum auf die Lauer.

Unstrittig ist Folgendes: Als der Räuber mit einem Messer auf die Kassiererin zuging, sprang ein Polizist aus dem Nachbarraum dazu und rief „Polizei, stehen bleiben.“ Es folgte der Schuss in den Po.

Strittig sind die Umstände: Der Kläger hat sich nach Angaben seines Anwalts nach dem Ruf des Polizisten umgedreht, das Messer dabei fallenlassen, um zur Türe rauszulaufen. „Der Polizist hatte keinen Grund, auf ihn zu schießen, weil draußen Polizisten auf ihn gewartet haben. In so einer Situation darf man von der Schusswaffe nicht Gebrauch machen“, sagte der Anwalt nach dem ersten Verhandlungstag.

Das Land Nordrhein-Westfalen geht nach Angaben des Gerichts davon aus, dass der Polizist in Notwehr geschossen hatte. Die Anwältin des Landes äußerte sich darüber hinaus zunächst nicht. Ein Strafverfahren wegen Körperverletzung gegen den Beamten war eingestellt worden.

Das Ergebnis des Verfahrens sei völlig offen, sagte der Vorsitzende Richter Bernd Boeßem. Er machte aber deutlich, dass es zu einem langwierigen und nach all den Jahren schwierigen Verfahren kommen könnte, in dem die eine oder andere Partei ihr „Heil in der nächsten Instanz“ suche. Er schlug einen Vergleich vor, bei dem das Land dem verurteilten Tankstellenräuber 2500 Euro zahlen müsste. Bis zum 8. November sollen die Parteien darüber entscheiden.

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