Schallschutz ist kaum gefragt

Fördergeld für Lärmschutzfenster kann immer noch beantragt werden.

Für das Jahr 2017 stehen 50 000 Euro zur Verfügung, bisher sind aus dem städtischen Fördertopf aber erst 13 000 Euro abgerufen worden: Das städtische Schallschutzprogramm, im vergangenen Jahr vom Rat beschlossen, findet bislang nicht die erhoffte Resonanz. Deshalb will die Stadt betroffene Hauseigeneigentümer künftig per Informationsschreiben vom Nutzen des Programms überzeugen. In Anspruch nehmen können es Hausbesitzer, bei deren Gebäude oder Wohnungen ein Lärmpegel von mehr als 70 Dezibel am Tag beziehungsweise 60 Dezibel in der Nacht vorliegt.

Allerdings: Kein Hauseigentümer ist verpflichtet, das Programm auch zu nutzen — auch wenn mögliche Mieter unter Lärm leiden. Das ist ein wesentlicher Hemmschuh. Denn bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass die Hausbesitzer das Fördergeld erst dann abgreifen, wenn sie sich bereits zum Austausch von Fenstern entschieden haben. Stimmen die Voraussetzungen, ist eine Förderung von bis zu maximal 50 Prozent der Kosten möglich. Der Fördertopf ist eine freiwillige Initiative der Stadt. Wegen der geringen Zahl der Antragsteller wurde das Programm inzwischen auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet.

In Mönchengladbach wurden Lärmkarten aufgestellt, die beschreiben, wo die Probleme besonders groß sind. Daraus leiteten sich Lärmaktionspläne mit Lösungsansätzen ab. Sie gelten für 20 besonders laute Bereiche in der Stadt. Das Maßnahmenprogramm reicht von Flüsterasphalt über Tempo-30-Regelungen bis zu Schallschutzfenstern. web

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