Satudarah: Ist ein Angeklagter entlastet?

Mönchengladbach. Im Prozess um besonders schweren Raub und Nötigung gegen drei mutmaßliche Mitglieder des Rockerclubs Satudarah hat es am Montag im Landgericht mögliche entlastende Momente für einen der drei Angeklagten gegeben.

Rocker des Rockerclubs Satudarah.

Rocker des Rockerclubs Satudarah.

Foto: dpa

Der Mönchengladbacher (24) hatte als einziger der drei Beschuldigten Angaben gemacht: Er sagte, er könne am 11. Juni 2013 nicht dabei gewesen sein, als ein Trio in einer Wohnung zwei Männer bedroht und beraubt hatte. Er sei an diesem Tag beruflich als Gebäudereiniger im Sauerland gewesen. Das hatten sein damaliger Vorarbeiter und der Kollege, mit dem er unterwegs gewesen sein soll, vor Gericht auch bestätigt und Stundenzettel sowie den Wochenplan vorgelegt.

Das Gericht ließ sich am Montag von der Mitinhaberin der Reinigungsfirma erklären, wie die Touren der Reiniger eingeteilt wurden. Am Tattag selbst habe sie aber Urlaub gehabt und könne sich nicht erinnern. Ebenfalls geladen war der Bruder des Angeklagten, der bei der selben Firma arbeitete. Er sagte, dass er mit einem Kollegen in Gladbach unterwegs gewesen sei, während sein Bruder und dessen Kollege die „Sauerland-Tour“ gefahren seien.

Außerdem hörten sich die Richter Mitarbeiter der drei Baumärkte an, die an diesem Tag im Sauerland besucht wurden. Zwei Mitarbeiter konnten sich gar nicht an den Mann erinnern, einer wusste nicht, an welchen Tagen er ihn gesehen hatte.

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