Salafisten-Verfahren: Strafantrag gegen Dezernentin abgewiesen

Ein Mönchengladbacher hat gegen die Einstellung des Verfahrens gegen Sven Lau Beschwerde eingereicht.

Mönchengladbach. Den Strafantrag eines Mönchengladbacher Bürgers gegen die Dezernentin für Staatsschutzdelikte der Gladbacher Staatsanwaltschaft, Christiane Ritgens, ist von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf zurückgewiesen worden. Der Gladbacher hatte Ritgens wegen „Strafvereitelung im Amt“ angezeigt und ihr Befangenheit vorgeworfen. Die Dezernentin war mit den Ermittlungen gegen drei Salafisten wegen des Verdachts der Brandstiftung im Keller des Altbaus an der Eickener Straße am 5. Juni beauftragt und hatte das Verfahren eingestellt (die WZ berichtete).

Einer der damals Beschuldigten ist Sven Lau, einer der führenden Salafisten-Köpfe. Peter Aldenhoff, Oberstaatsanwalt im Landgericht Mönchengladbach, sagte zur Einstellung des Verfahrens, es habe nicht eindeutig festgestellt werden können, ob Lau mit verantwortlich war. Die Einstellung des Verfahrens war zuletzt vor allem in Kreisen der Bürgerinitiative gegen Salafisten auf Unverständnis und Empörung gestoßen.

Der Mönchengladbacher stellte unter anderem außerdem Strafanzeige gegen die Einstellung der Verfahren wegen Beleidigung gegen Angehörige der Bürgerinititive gegen Salafisten und wegen telefonischen Morddrohungen gegenüber dem Sprecher der Initiative, Wilfried Schultz.

In einem Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, das der WZ vorliegt, heißt es dazu: Die Strafanzeige sei in erster Linie „als Beschwerde gegen die Einstellung der (...) angesprochenen Ermittlungsverfahren“ gewertet worden. Es bestehe kein Anlass, „die Erhebung der öffentlichen Klage oder die Wiederaufnahme der Ermittlungen anzuordnen“. Laut Michael Schwarz, Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft, sei die Arbeit der Dezernetin hinreichend in allen Punkten geprüft worden — „völlig in Ordnung“, sagt Schwarz. „Die Einstellung der Verfahren entspricht der Sach- und Rechtslage“, heißt es weiter im Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft. Es gebe in keinem der Fälle Anhaltspunkte, die auf ein strafbares Verhalten der zuständigen Dezernentin schließen ließe.

Das bedeute, dass die Verfahren auf Grundlage der Strafanzeige nicht wieder aufgenommen werden, so Schwarz. Alle angeprangerten Verfahren seien mangels Tatnachweis eingestellt worden. Nicht ausgeschlossen sei allerdings, dass es irgendwann neue Erkenntnisse geben könnte, die eine Wiederaufnahme rechtfertigen. „Momentan ist das aber nicht der Fall“, sagt Schwarz.

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