Prozess: Trainer muss in Haft

Weil er sich an 14 Jungen vergangen hat, muss ein Fußballlehrer ins Gefängnis. Der Staatsanwalt beantragte Berufsverbot des Trainers - dies wies der Richter aber ab.

Mönchengladbach. Der Venloer Peter B., der auch in Mönchengladbach und Kaldenkirchen als Jugend-Fußballtrainer gearbeitet hat, ist jetzt vom Gericht in Roermond zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Ein Jahr davon wird zur Bewährung ausgesetzt.

Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre, davon zwei zur Bewährung, gefordert. Das Gericht verurteilte B., weil er Jugendliche in seiner Funktion als Trainer sexuell bedrängt hatte. 14 Fälle gelten als nachgewiesen. Der Mann soll den Kindern unter dem Vorwand, sie medizinisch untersuchen zu müssen, an die Geschlechtsteile gefasst haben.

Der als minderbegabt geltende 43-Jährige sollte, wenn es nach dem Staatsanwalt gegangen wäre, auch ein Berufsverbot von sechs Jahren bekommen.

Diesen Antrag wies der Richter aber ab. B. hatte sein Traineramt nie als "Beruf" deklariert. B. ist bereits einschlägig vorbestraft. Die Taten, für die B. jetzt hinter Gitter muss, beging er in Trainingscamps in Mönchengladbach und im niederländischen Groesbeek.

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