Posse um eine Kopie: Arzt und Arbeitsagentur ringen um 59 Cent

Die Behörde überwies für einen Bericht einen geringeren Betrag als von der Praxis gefordert. Dadurch entstanden ihr höhere Kosten.

Auf den ersten Blick geht es nur um 50 Cent plus Mehrwertsteuer, aber eigentlich geht es noch um viel mehr: Es geht ums Prinzip. Und das treibt mitunter kuriose Blüten in einem Schriftwechsel zwischen der Agentur für Arbeit in Mönchengladbach und einem Gladbacher Arzt.

Anfang Mai fordert die Behörde von dem niedergelassenen Orthopäden Dr. Henning Krolle einen Bericht über einen Patienten der Praxis an. Diese kommt der Bitte nach und schickt dem ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur die Patientenbefunde zu. Krolle schreibt der Agentur dafür eine Rechnung über 3,51 Euro — pro Kopie werden 50 Cent berechnet, außerdem das Porto in Höhe von 1,45 Euro. Das aber akzeptiert die Arbeitsagentur nicht, es habe nur zwei Kopien gegeben. Noch am selben Tag verlässt ein dreiseitiger Brief die Agentur für Arbeit, in dem die Behörde der Praxis sauber aufschlüsselt, warum der Rechnungsbetrag nur 2,92 Euro lauten darf und nicht 3,51 Euro. Alles verschickt in einem ausreichend frankierten Briefumschlag. Durch das anfallende Porto in Höhe von 70 Cent wird es am Ende sogar noch teurer für die Arbeitsagentur.

„Der zeitaufwendige Verwaltungsakt plus notwendige Portogebühren stehen sicherlich in keiner Relation zu der Einsparung von 50 Cent netto“, sagt Henning Krolle: „Es geht uns ja nicht darum, Geld mit einem Patientenbericht zu verdienen. Aber das nimmt eben auch Zeit in Anspruch.“

Die Agentur für Arbeit bestätigt den Vorgang — auch die Rechnungskürzung, die alles am Ende doch wieder teurer gemacht hat. „Wenn wir Leistungen von einem Arzt in Anspruch nehmen, dann bekommen wir dazu eine Liquidation“, sagt Karin Schliffke, Sprecherin der Agentur für Arbeit in Mönchengladbach: „Wenn es aber wie in diesem Fall nur zwei statt drei Kopien waren, dann können wir den Rechnungsbetrag nicht einfach kürzen, sondern müssen das dem Empfänger auch nachvollziehbar mitteilen.“ Dies gebiete die vorgeschriebene Transparenz, auch wenn es wie in diesem Fall um ein Blatt Papier oder nur um 50 Cent plus Mehrwertsteuer gehe. „Wir müssen im Zweifel auch vor dem Bundesrechnungshof eine gekürzte Rechnung transparent erklären können“, sagt Schliffke.

Der neue Rechnungsbetrag in Höhe von 2,92 Euro ist inzwischen überwiesen, und Henning Krolle sind die fehlenden Cents jetzt auch egal. angr

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