Mönchengladbach Polizei überwältigt mit Messer bewaffneten Mann

Eine gewaltsame Auseinandersetzung in Mönchengladbach ist am Dienstagmorgen mit einer Festnahme zu Ende gegangen. Ein mit einem Messer bewaffneter auftretender Mann wurde auf dem Bundespolizeirevier überwältigt. Er leistete erheblichen Widerstand.

Der aggressive Mann rückte sein Messer nicht freiwillig heraus. Er musste überwältigt werden. (Symbolfoto)

Der aggressive Mann rückte sein Messer nicht freiwillig heraus. Er musste überwältigt werden. (Symbolfoto)

Foto: dpa

Mönchengladbach. Eine gewaltsame Auseinandersetzung in Mönchengladbach ist am Dienstagmorgen mit einer Festnahme zu Ende gegangen. Ein mit einem Messer bewaffneter auftretender Mann wurde auf dem Bundespolizeirevier überwältigt. Er leistete erheblichen Widerstand.

Laut Polizei hatte der 25-Jährige zuvor im Stadtgebiet auf eine 18-jährige Frau eingeschlagen und -getreten. Als zwei Männer (23, 30) ihr zur Hilfe eilten, wurden sie ebenfalls angegriffen. Bei der Auseinandersetzung wurde der Mann oberhalb der Augenbraue verletzt, so dass er blutete.

Die Zeugen und die Frau suchten anschließend das Bundespolizeirevier im Hauptbahnhof auf, berichteten von der Körperverletzung und gaben an, von dem Tatverdächtigen verfolgt worden zu sein. Der wiederum tauchte kurze Zeit später ebenfalls auf der Dienststelle auf.

Als er sich ausweisen sollte, fiel den Beamten auf, dass der Mann ein aufgeklapptes Messer in der Hand versteckte. Erst unter Einsatz von Pfefferspray konnten die Bundespolizisten ihm das Messer wegnehmen. Daraufhin beleidigte und bespuckte er die Beamten, verschmierte mit seiner Spucke und seiner blutenden Wunde die Wände.

Auch im Krankenhaus, wo der 25-Jährige hingebracht wurde, schlug und trat er um sich. Ihm wurden Handschellen angelegt und er wurde fixiert, so dass seine Wunde ärztlich versorgt werden konnte. Da die Vermutung bestand, dass der Mann unter berauschenden Mitteln stand, wurde ihm durch einen Polizeiarzt Blut entnommen.

Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen der gefährlichen Körperverletzung, des Widerstandes und der Beleidigungen ein.

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