Ohne Zustimmung des Kunden kein neues Modell des Girokontos

Wegen „irreführender Werbung“ hatte die Verbraucherzentrale gegen eine Gladbacher Bank geklagt.

Mönchengladbach. Ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden darf eine Bank nicht das Kontomodell umstellen. Das hat am Montag das Landgericht Mönchengladbach entschieden. Die 2. Kammer für Handelssachen untersagte damit einer in Mönchengladbach ansässigen Bank, weiterhin entsprechende Schreiben an ihre Kunden zu senden.

Den Ausgangspunkt für das Verfahren bildeten Schreiben der Bank an Kunden, die über ein gebührenfreies Girokonto verfügten. In dem Schreiben wurde den Kunden mitgeteilt, dass ihr Konto bereits auf ein sogenanntes „Premium-Konto“ umgestellt worden sei.

Dieses Konto könnten die Kunden nun zwölf Monate lang mit all seinen Vorteilen kostenlos — statt für regulär 5,99 Euro monatlich — nutzen. Zugleich wurden die Kunden auf ein achtwöchiges Widerrufsrecht und die Möglichkeit der Kündigung nach Ablauf der zwölf Monate hingewiesen.

Gegen diese Vorgehensweise hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände geklagt. Der Verband sah in den Schreiben eine „irreführende Werbung“.

Dieser Einschätzung hat sich gam Montag das Gericht angeschlossen. Das Schreiben gebe die Sachlage unrichtig wieder, heißt es in der Urteilsbegründung. Es erwecke den unzutreffenden Eindruck, so die Richter, dass sie Kunden den erhöhten Preis zahlen müssten, wenn sie nicht innerhalb der genannten Frist widersprächen.

Tatsächlich, so das Gericht weiter, bedürfe es aber für eine Vertragsänderung übereinstimmender Willenserklärungen beider Parteien. Das bloße Schweigen des Kunden sei im Rechtsverkehr grundsätzlich nicht als Willenserklärung anzusehen.

Im übrigen stelle sich die angebotene Vertragsänderung für die Kunden auch nicht als ausschließlich vorteilhaft dar, so die Richter. Schließlich werde nach Ablauf der zwölf Monate eine Zahlungspflicht ausgelöst.

Das Urteil ist laut Landgericht noch nicht rechtskräftig. Die Bank kann dagegen noch Berufung einlegen. rb

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