Missbrauch an der Marienschule: Scharfe Kritik an Urteil gegen Lehrer

Bewährungsstrafe für 37-Jährigen. Er arbeitet nun im Call-Center.

Mönchengladbach. "Er hat Reue gezeigt und gestanden", sagt ein Prozessbeobachter. Am Montag ist ein ehemaliger Lehrer (37) der bischöflichen Marienschule wegen Missbrauchs seiner damals 14-jährigen Schülerin zu einer 22-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Das offenbar wegen des Geständnisses relativ milde Urteil ist rechtskräftig. Das Verfahren fand vor dem Jugendschöffengericht ohne Öffentlichkeit statt - bis auf die Verkündung des Urteils. Den Prozesstermin teilte das Gericht vorher nicht mit.

Die Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen e.V. kritisiert das Urteil scharf. Siehe Einspalter.

Das Gymnasium Marienschule gehört der katholischen Kirche. Der Missbrauchsfall war Ende 2009 bekannt geworden - nach Gerüchten über die intensive Beziehung zwischen den beiden. Der verheiratete Deutschlehrer - er hat keine Kinder - habe der 14-Jährigen Pornobilder gemailt, darunter auch welche von sich.

Außerdem, so die Staatsanwaltschaft, kam es mehrfach zum Oral- und Geschlechtsverkehr zwischen Lehrer und Mädchen. Mitschüler berichteten, der Teenager sei "in den Lehrer total verliebt" gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte bei ihren Ermittlungen unter anderem sämtliche Computer-Festplatten ausgewertet.

Vor Gericht hieß es, der heute 37-Jährige habe die Gladbacherin gefügig gemacht und ihr geschmeichelt. Erste Kontakte soll es gegeben haben, als das Opfer 13 Jahre alt war. Leugneten Lehrer und Schülerin anfangs jeglichen Kontakt, vertraute sie sich später den Eltern an. Die erstatteten Strafanzeige.

Auf Druck des Arbeitgebers Kirche unterschrieb der vor allem bei Schülern beliebte Pädagoge "von sich aus" einen Auflösungsvertrag. Seit Monaten arbeitet der Ex-Lehrer in einem Call-Center, erhält dafür laut Richter rund 800 Euro monatlich. Mit dem Gehalt eines Gymnasiallehrers sei das nicht vergleichbar. Die Ehefrau des 37-Jährigen ist als Lehrerin tätig.

Die Anwältin Marlies Hören vertrat die Schülerin. Die 15-Jährige war während der gesamten Verhandlung anwesend. Hören geht davon aus, dass der 37-Jährige nie mehr als Lehrer arbeiten könne, denn der Vorfall werde für einen Eintrag in sein Führungszeugnis sorgen.

Der Verurteilte muss 1000 Euro an Zornröschen, den Verein gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, zahlen, außerdem 2000 Euro an das Opfer. Es habe "sehr gelitten", weil es in der Schule "angefeindet" wurde. Manche Eltern wie Mitschüler hätten die 15-Jährige als "böse Verführerin" angesehen, sagt Hören.

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