Leos Mutter bricht vor Gericht in Tränen aus

Mönchengladbach. Als der Polizist, der vor anderthalb Jahren die Vernehmung von Pascal W. leitete, die Nacht rekapituliert, in der der gerade einmal 19 Tage alte Leo ums Leben kam, weint die Mutter ununterbrochen.

Leos Mutter bricht vor Gericht in Tränen aus
Foto: Volker Hartmann

Und als ihr Verteidiger aus den Vernehmungsprotokollen zitiert, bricht es aus ihr heraus. „Ich wäre lieber zehn Jahre im Gefängnis, als mir das alles noch einmal anhören zu müssen“, ruft sie unter Tränen. „Ich habe mein Kind mehr als alles andere geliebt und liebe es noch.“

Am zweiten Verhandlungstag gegen die Mutter des Babys Leo, das im vergangenen Jahr brutal vom eigenen Vater getötet wurde, sagte am Dienstag unter anderen der Ermittler aus, der die Aussage des Vaters aufnahm. Er schildert die Situation aus seiner Erinnerung, die mit schriftlich vorliegenden Protokollen abgeglichen wird.

Es wird deutlich, dass die Versorgung von Leo, der ein Wunschkind war, den Vater bald vor Probleme stellte. Er will sich um das Kind kümmern, kann das Baby aber kaum beruhigen. Die Mutter wird von ihrem Mann als fürsorglich geschildert, bei ihr hört das Kind schnell auf zu schreien. Der Vater will das auch leisten können, wird aber immer aggressiver und eifersüchtiger auf den Jungen, der die Liebe der Mutter auf sich zieht. In der Tatnacht, so der Ermittler, kümmert er sich allein um das Baby, hat die Türen zwischen Wohnzimmer und Schlafzimmer geschlossen, um zu vermeiden, dass seine Frau dazu kommt. Der Junge schreit laut Aussage stundenlang, der Vater misshandelt ihn immer heftiger, setzt sich auf ihn, schüttelt ihn und schlägt ihn dreimal mit dem Kopf auf die Tischkante.

Zwischendurch, so gibt er zu Protokoll, habe der Vater im Schlafzimmer nachgeschaut, ob seine Frau schläft. Sie liegt ruhig im Bett, und das bestärkt ihn in seinem Entschluss, das Kind zu töten. Er glaubt, sie wolle auch, dass er das Baby beseitigt. Als er seine Tat vollendet hat, zieht er den Jungen wieder an und legt ihn ins Bett. Die Mutter findet den toten Säugling am nächsten Morgen.

Im aktuellen Prozess geht es um die Frage, ob die Mutter die Misshandlungen mitbekommen hat oder nicht. Im ersten Prozess war die heute 27-Jährige wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Revision eingelegt und der Bundesgerichtshof das Verfahren ans Landgericht zurück verwiesen. Der Vater, der zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, hatte die Tat gestanden, will aber in der erneuten Verhandlung nicht aussagen. Der Verteidiger der Mutter zieht die Zeitangaben des Täters in Zweifel - die Tat soll sich über zwei bis drei Stunden hingezogen haben. Und er fragt nach einem Schallgutachten: ist es möglich, durchzuschlafen, während das Baby nebenan schreit?

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