„Konsul“ gesteht Bankraub

Der 47-jährige Grevenbroicher wollte zur „besseren Gesellschaft“ gehören. Jetzt muss er sich vor dem Mönchengladbacher Landgericht verantworten.

Mönchengladbach. Jean-Claude M. hat seine Erinnerung wiedergefunden. Der 47-Jährige, der zur „besseren Gesellschaft“ von Grevenbroich gehörte und sich überall als „Honorarkonsul von Burundi“ eingeführt hatte, steht vor dem Mönchengladbacher Landgericht, weil er am 26. Juni eine Commerzbankfiliale überfallen haben soll.

Am ersten Prozesstag hatte er noch erklärt, sich zwar daran zu erinnern, dass er vor der Bank gestanden habe — der eigentliche Überfall aber sei ihm komplett entfallen. Vor Gericht hatten Zeugen ihn allerdings eindeutig wieder erkannt.

Eigentlich war dann für gestern geplant, dass die Richter das psychologische Gutachten des Sachverständigen Martin Platzek hören und dann bereits ein Urteil sprechen könnten. Aber Jean-Claude M. hatte dann doch noch etwas zu sagen.

Er erinnere sich jetzt doch an den Überfall, erklärte er den Richtern. Diese Erinnerung sei zurückgekehrt, als er die betroffene Bankangestellte beim letzten Verhandlungstermin im Gerichtssaal gesehen habe.

Die Frau hatte vor Gericht berichtet, wie M. in den Schalterraum gekommen sei und mit einer Pistole auf ihren Kopf gezielt habe. „Das ist kein Spaß. Keine Polizei, sonst muss ich Sie alle erschießen“, soll er dabei gesagt haben. 5000 Euro gab die Kassiererin daraufhin heraus.

Doch weil das dem Bankräuber nicht reichte, soll er die Kassiererin aufgefordert haben, mehr Geld herauszugeben. Sie übergab ihm dann noch einmal 5000 Euro, und schließlich — als die Wartezeit am Terminal für die Entnahme größerer Beträge heruntergelaufen war — noch einmal 5000 Euro.

Mit insgesamt 15 000 Euro Beute soll M. mit dem Fahrrad geflohen sein. Zum Verhängnis wurde ihm auch, dass er bei seiner Flucht sein eigenes Fahrrad benutzte, das er selbst als gestohlen gemeldet hatte.

Anschließend ist er nach Burundi geflogen, um eine Erbschaftsangelegenheit zu klären, wie er vor Gericht aussagte. Als er vier Wochen später wieder in Brüssel aus dem Flieger stieg, schnappten die Handschellen zu. Da wurde der „Honorarkonsul“ bereits per internationalem Haftbefehl gesucht. Zeugen hatten ihn gut beschreiben können.

Das Gericht wirft ihm „schwere räuberische Erpressung“ vor. Das wird mit einer Haftstrafe nicht unter drei Jahren geahndet.

Bevor der Prozess nun endgültig auf die Zielgerade gehen kann, soll nun noch ein Zeuge gehört werden. Denn M. hatte sich auch daran erinnert, dass er unmittelbar bevor er die Bank betreten hatte, vor dem Schaufenster noch mit einem Mann gesprochen hatte. Den zu hören hat jetzt die Verteidigung beantragt. Er soll möglicherweise Aufschluss über die psychische Verfassung des 47-Jährigen geben können.

Auch der Gutachter möchte den Mann noch hören, um vielleicht ein klareres Bild vom Seelenzustand des Angeklagten bei der Tat zu bekommen. Das Gutachten soll klären, ob der falsche „Konsul“ möglicherweise psychisch krank ist.

Die Fortsetzung des Prozesses ist jetzt für den 7. Januar geplant. Ob dann auch ein Urteil gesprochen wird, ist noch unklar.

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