Justizbehörden: Staatsanwalt darf nicht zurück

Franzen scheitert mit Beschwerde.

Mönchengladbach. Der wegen der schweren Gladbacher Justizpannen nach Düsseldorf strafversetzte Chef der Staatsanwaltschaft, Heinrich Franzen, bleibt in Düsseldorf. Das entschied das Verwaltungsgericht (Az. 13 L/1736/09. Franzen wird von Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) beschuldigt, mitverantwortlich für die Versäumnisse der Justiz in Gladbach zu sein. So kam es zu massiven Fehlern und jahrelangen Verzögerungen in Ermittlungs- und Vollstreckungsverfahren. Von den Schlampereien profitierten auch Kinderschänder, hatte die Ministerin gesagt.

Sie beorderte Franzen, der privat als Balderich im Karneval auftrat, ins Ministerium. Dort sitzt er auf der Stelle eines Ministerialrates.

Franzen, CDU, legte gegen die Verlängerung der Strafversetzung um drei Monate Beschwerde ein. Schließlich habe der Personalrat der "Abordnung" nicht zugestimmt. Die 13. Kammer entschied, für "derartig herausgehobene Stellen" sei keine Zustimmung nötig. Dienstrechtlich sei die Versetzung gerechtfertigt, da die Vorgänge an der Rheinbahnstraße nicht abschließend geprüft seien.

Franzen kann nun wieder Beschwerde einlegen.

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