GWSG verklagt Ex-Chef auf Schadenersatz in Millionenhöhe

Die städtische Wohnungsbaugesellschaft fordert von ihrem früheren Geschäftsführer Armin Maaßen 1,2 Millionen Euro Schadenersatz.

GWSG verklagt Ex-Chef auf Schadenersatz in Millionenhöhe
Foto: Theo Titz

Die Ermittlungen gegen den früheren Geschäftsführer der GWSG, Armin Maaßen, wegen Verdachts auf Untreue und verbotenen Preisabsprachen sind noch nicht abgeschlossen. Dennoch beschäftigt der Fall bereits zahlreiche Gerichte. Die Stadttochter hat ihren früheren Geschäftsführer auf Schadenersatz verklagt. Die GWSG verlangt von Maaßen insgesamt rund 1,2 Millionen Euro, die sich aus Rechtsberatungskosten, Untersuchungskosten und Vermögensverlust zusammensetzen. Ein Sprecher des Landgerichts bestätigte, dass unter dem Aktenzeichen 7O82-16 das entsprechende Schadenersatz-Verfahren mit einem Streitwert in Höhe von 1,2 Millionen Euro geführt wird. Die Summe berechnete die GWSG unter Berücksichtigung der Verjährungsfrist — also fünf Jahre rückwirkend seit Beginn der Ermittlungen im Jahr 2015.

Die GWSG bestätigte: „Vergangene Woche hat vor dem Landgericht Mönchengladbach der erste Verhandlungstermin in dem zivilrechtlichen Verfahren zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen der GWSG gegenüber dem ehemaligen Geschäftsführer, Herrn Armin Maaßen, stattgefunden.“ Eine Einigung kam laut Verhandlungsprotokoll nicht zustande, so dass es weitere Verhandlungstermine geben wird.

Maaßen wird vorgeworfen, in seiner Zeit als Geschäftsführer für Preisabsprachen zwischen der GWSG und beauftragten Firmen verantwortlich zu sein. Dadurch habe die Stadttochter zum Beispiel bei Renovierungen deutlich überhöhte Preise bezahlt. Ebenso sollen auf Veranlassung des Geschäftsführers Wohnungen aus Gefälligkeit weit unter dem üblichen Marktpreis vermietet worden sein. Maaßens Rechtsbeistand teilte mit, dass dazu derzeit wegen der laufenden Verfahren keine Erklärung abgegeben wird.

Eine anonyme Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, die mit detaillierten Unterlagen gespickt gewesen sein soll, hatte die Ermittlungen im Jahr 2015 in Gang gebracht. Ende April 2015 waren die Räume der GWSG am Berliner Platz sowie verschiedene Handwerksbetriebe durchsucht worden. Die Ermittler haben inzwischen mehrere tausend Seiten Ermittlungsakten zusammengetragen. Im vergangenen Jahr hieß es, mit einer Anklage sei frühestens in diesem Jahr zu rechnen — so sie denn erhoben wird.

Ein Ende der Ermittlungen sei auch derzeit noch nicht absehbar, sagte Benjamin Kluck, Sprecher der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach in dieser Woche. „Aufgrund des Umfangs der Asservate dauert die Auswertung noch an. Auch Zeugenvernehmungen stehen noch an“, sagte Kluck. Nach Beginn der Ermittlungen war Maaßen zunächst im Amt geblieben.

Im September 2015 entschied sich dann der Aufsichtsrat der GWSG für eine fristlose Entlassung. Seitdem laufen auch arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zwischen dem Unternehmen und dem früheren Geschäftsführer. In einem ersten Verfahren hat das Arbeitsgericht entschieden, dass Maaßen nach seiner Abbestellung als Geschäftsführer keine Bezüge mehr als normaler Angestellter zustehen. Er hatte vor seiner Berufung zum Geschäftsführer im Jahr 2001 in mehreren weiteren Funktionen für die Wohnungsbaugesellschaft gearbeitet. Eine weitere Klage Maaßens, wonach seine Kündigung nicht in der nötigen Frist ausgesprochen wurde, geht in die zweite Instanz. In einem ersten Verfahren hatte das Gericht die Klage noch abgewiesen. „Wir sind indes sehr zuversichtlich, dass sich die Gerichte in beiden Verfahren der Rechtsauffassung der GWSG anschließen werden“, teilte GWSG-Aufsichtsratschef Reinhold Schiffers mit. „Gleichwohl wird die juristische Aufarbeitung der umfangreichen Ansprüche noch einige Zeit in Anspruch nehmen.“

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