Grundbesitzer bekommen nächste Woche Post

Die Bescheide über die Abgaben für das laufende Jahr werden verschickt. In zwei Anlagen geht es außerdem um Zweitwohnungen und Abwasserleitungen.

Mönchengladbach. Rund 100.000 Bescheide über Grundbesitzabgaben für das Jahr 2010 werden in der kommenden Woche von der Stadt an Haus- und Grundstückseigentümer in Mönchengladbach verschickt. Dabei werden aber in diesem Jahr keine Müllplaketten mitgeliefert. Die Anfang vergangenen Jahres mit den Bescheiden versandten Plaketten für 25-, 35- und 50-Liter-Tonnen gelten auch noch in diesem Jahr.

Neu sind in diesem Jahr zwei Anlagen. Bei der einen geht es um die zum 1. Januar eingeführte Zweitwohnungssteuer. Jeder Hauseigentümer wird gebeten, in einem Fragebogen Auskunft über Wohnungen in seinen Immobilien zu geben, die als Zweit- oder Nebenwohnung genutzt werden.

Der Eigentümer soll dabei allerdings laut Stadt nur Angaben machen, von denen er "Kenntnis hat". "Er soll auf keinen Fall eigene Ermittlungen anstellen oder Mieter befragen", sagt Stadtssprecher Walter Schröders. "Wenn er selbst eine Zweitwohnung unterhält, muss er diese aber natürlich angeben." Wer nichts über Zweit- oder Nebenwohnungen von Mietern weiß und selbst keine hat, braucht den Fragebogen nicht an die Stadt zurückzuschicken.

Fragen zum Thema beantworten die Mitarbeiter des Fachbereichs Steuern/Grundbesitzabgaben unter: Tel. MG 253195 oder 253207.

Die zweite Anlage, die im Schreiben des Fachbereichs für Steuern und Grundbesitzabgaben steckt, informiert über die so genannten Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen nach dem Landeswassergesetz NRW.

Danach müssen die Gemeinden in NRW bis 31. Dezember 2015 von allen Eigentümern einen Nachweis über die Dichtheit der Kanalanschluss-Stellen einfordern.

Hintergrund ist, dass undichte Abwasserleitungen durch Schadstoffe dauerhaft den Boden verunreinigen und so die Qualität des Grundwassers, aus dem Trinkwasser gewonnen wird, beeinträchtigen.

Nur Sachkundige dürfen die Dichtheit prüfen und bescheinigen. Da bisher aber noch nicht feststeht, welche Unternehmen damit beauftragt werden können, warnt der Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung vor voreiligen Aufträgen an Firmen oder so genannten Haustür-Geschäften.

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