Gladbacher erhalten lange Haftstrafen

Die jungen Männer wurden wegen versuchten Raubmordes zu elf und neun Jahren verurteilt.

Auf die Urteilsverkündung reagierten die 23 und 22 Jahre alten Angeklagten gestern so, wie sie den gesamten Prozess vor dem Mönchengladbacher Schwurgericht verfolgt hatten — völlig emotionslos. Wegen versuchten Mordes aus Habgier und Heimtücke, besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung hat die siebte Große Strafkammer des Landgerichts gestern den 23-jährigen Angeklagten zu einer Haftstrafe von elf Jahren und den 22 Jahre alten Mittäter zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt.

In einer ausführlichen Urteilsbegründung ging der Kammervorsitzende Lothar Beckers noch einmal auf den Fall ein. In einer großen finanziellen Notlage befanden sich die Angeklagten nicht, als sie in der Nacht zum 10. August 2016 ihr Opfer, einen 34-jährigen Odenkirchener, besuchten, niederstachen und beraubten. Ein Bekannter hatte den Kontakt zu dem Opfer, das als wohlhabend galt, hergestellt. Aus Zeugenaussagen war bekanntgeworden, dass die Angeklagten das Verbrechen geplant hatten und dabei offensichtlich mit Tötungsvorsatz handeln wollten. Man habe von Rattengift und Blausäure gesprochen. Am Ende sei man aber mit Klappmessern in die Wohnung des Opfers gegangen. Nach einem stundenlangen Besuch hatten die Angeklagten zunächst die Wohnung des 34-Jährigen verlassen. Doch der 23-Jährige hatte dann gesagt: „Wir ziehen das jetzt durch.“ Sie waren in die Wohnung zurückgekehrt und hatten sich anschließend erneut verabschiedet. Auf dem Weg durch den dunklen Hausflur stach der 23-Jährige von hinten zuerst auf Rücken und Nacken des Opfers mit seinem Klappmesser ein. Der 22-Jährige stach ebenfalls zu. Insgesamt 34 stark blutende Messerstiche zählte ein Rechtsmediziner. Das schwer verletzte Opfer habe den brutalen Überfall nur wegen seiner Leibesfülle überlebt, so der Rechtsmediziner. Die Angeklagten verschwanden mit 254 Goldmünzen im Wert von 300 000 Euro und 30 000 Euro Bargeld. Vorher hatten sie sich bei einem Juwelier erkundigt, wie man Gold zu Geld machen könne. Als die Männer das Opfer in der Wohnung zurückließen, hatte der 23-Jährige gesagt: „Der verreckt jetzt.“

Staatsanwalt Benjamin Kluck hatte für beide Angeklagte jeweils zwölf Jahre Haft gefordert. Doch das Gericht sprach unterschiedliche Strafen aus. Der 23-Jährige sei federführend gewesen und habe den Jüngeren mit in die Tat hineingezogen.

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