Getötete Radfahrerin: Geldstrafe für Verursacher

Der 85-Jährige hatte die Postbotin beim Abbiegen mit seinem Auto übersehen.

Während des Prozesses gestern im Mönchengladbacher Amtsgericht brach es plötzlich aus dem Angeklagten heraus. „Es tut mir so leid, dass bei dem Unfall, an dem ich beteiligt war, eine Radfahrerin zu Tode gekommen ist. Das lastet wie ein Alptraum auf mir“, sagte der 85-Jährige.

Die Staatsanwältin warf dem Rentner fahrlässige Tötung und Fahren ohne Fahrerlaubnis vor. Laut Anklage hatte der Mönchengladbacher am 17. September 2016 an der Neusser Straße, als er mit seinem Fahrzeug an einer Aral-Tankstelle abbiegen wollte, eine 54-jährige Postbotin auf ihrem Dienstrad erfasst. Die Frau wurde dabei überrollt und tödlich verletzt.

Die Neuwerkerin war an jenem Samstag auf dem linken Radweg in Richtung Volksbadstraße unterwegs. Der 85-jährige Autofahrer fuhr zunächst neben ihr. Als er nach links auf das Tankstellengelände abbiegen wollte, übersah er die Frau auf ihrem Dienstfahrrad. Es kam zu dem Unfall.

Die fahrlässige Tötung, die der Verteidiger als tragisches Augenblicksversagen bezeichnete, war nicht der einzige Vorwurf der Anklage. Seit dem Unfall musste der Rentner auf seinen Führerschein verzichten. Doch bereits ein paar Wochen später verstieß der 85-Jährige gegen das Verbot. Das Auto des Mannes stand angeblich verkehrt in der Garage, worüber sich die Ehefrau beschwert habe. Der Rentner fuhr den Wagen aus der Garage, überquerte dabei einen Garagenhof und steuerte den Pkw wieder in die Garage. Kurz darauf gab der Rentner verlegen zu, dabei mit dem Wagen auch kurz in den öffentlichen Verkehr eingetaucht zu sein. Deshalb enthielt die Anklage auch den Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Das Vorstrafenregister des Mannes enthält keinen Eintrag. Nach dessen geständiger Aussage wollte die Staatsanwältin zunächst an einem weiteren Prozesstermin eine Unfallzeugin hören. Doch der Richter meinte, das sei nicht nötig, nachdem der Rentner auch die Fahrt auf der öffentlichen Straße ohne Fahreerlaubnis zugegeben hatte.

Am Ende verurteilte das Gericht den 85-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 5600 Euro (140 Tagessätze zu je 40 Euro). Außerdem darf der 85-Jährige in den nächsten 24 Monaten seinen Wagen nicht fahren. „Ich werde nie mehr Auto fahren“, sagte der Angeklagte.

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