Gericht hat im Streit um Kaufland das letzte Wort

Die Klageschrift der Anwohner ist fertig — und sie gibt mehr Einblicke, als der Verwaltung lieb sein dürften.

Mönchengladbach. 98 Seiten stark ist die Klage, die die Düsseldorfer Kanzlei Grooterhorst beim Verwaltungsgericht Düsseldorf im Namen von Anwohnern eingereicht hat. Die Argumente, die sie vortragen, sind seit langem bekannt: Ein SB-Warenhaus dieser Größe passe nicht nach Holt, schwäche den dort bestehenden Einzelhandel und den von Nachbarstadtteilen in unzulässiger Weise. Der Verkehr wachse auf ein unzumutbares Maß an und beschere den Anwohnern zu viel Lärm und Feinstaub.

Die Stadt sieht all das anders, und zwar nachdem sie Gutachter zu jedem einzelnen Punkt zu Rate gezogen hat. Deswegen wurde Kaufland im Sommer die Baugenehmigung erteilt. Die Anwälte der Anwohner zweifeln nun fast jeden Punkt dieser Gutachten an.

Viele Details, die die Anwälte zum Ablauf des Genehmigungsverfahrens aus Aktennotizen zusammengetragen haben, werden keinerlei Einfluss auf diese Entscheidung haben. Sie geben gleichwohl einen spannenden Einblick in eine Entscheidung, die kurz vor der Kommunalwahl zum Verwaltungskrimi wurde. Denn im Baubereich der Verwaltung gab es offenbar lange zwei Fraktionen. Die einen argumentierten gegen die Genehmigung, vor allem aus formalen Gründen. Die anderen dafür.

Am Ende mochte Baudezernent Andreas Wurff kurz vor der Wahl die schon fertige Genehmigung nicht unterschreiben und lieber abwarten, wer neuer Oberbürgermeister wird. Norbert Bude wies schließlich noch vor der Stichwahl an, die Genehmigung dem Antragsteller auszuhändigen.

Dabei ist die Frage politisch zwischen CDU und SPD überhaupt nicht umstritten — und entsprechend haben weder der neue Oberbürgermeister noch die neue Ratsmehrheit zu einer neuen Einschätzung der Kaufland-Frage geführt.

Allgemein hält man ein großes Warenhaus an dieser Stelle nicht für die beste aller aus stadtplanerischer Sicht denkbaren Möglichkeiten (siehe Kasten). Die meisten in Verwaltung und Politik sahen und sehen es pragmatisch: So es denn geltendem Recht entspricht, dort ein Warenhaus zu genehmigen, wird es auch zugelassen. Entsprechend unaufgeregt verfolgen CDU und SPD auch den Ausgang der Klage. Die Verwaltung hat nun Gelegenheit zur Stellungnahme. Sie wird dafür keine externe Kanzlei beauftragen.

Liest man die Kommentare in Foren, ist den meisten Gladbachern die Rechtsfrage egal. Sie wollen im Real-Land einen Kaufland. Lieber heute als morgen.

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