Gericht: Betrug im Schlachthof

Ein Gladbacher hat Arbeiter aus Polen und Litauen an deutsche Betriebe vermittelt. Er zahlte keine Sozialversicherung.

Mönchengladbach. Im Prozess vor dem Landgericht Mönchengladbach zeigte er sich geständig. Nachdem der 44-jährige Gladbacher zwei Jahre lang ausländische Arbeitskräfte für Metzger-, Zerlege- und Verpackungsarbeiten in deutsche Schlachthöfe vermittelt, aber keine Arbeitnehmeranteile dafür gezahlt hatte, musste er sich nun vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts dafür verantworten.

Die 8. Große Strafkammer verurteilte den Unternehmer zu drei Jahren Haft wegen Urkundenfälschung in 49 und Vorenthaltens von Arbeitsentgelt in 26 Fällen.

Der Inhaber von polnischen und litauischen Unternehmen hat über Jahre hinweg Arbeitnehmer polnischer und litauischer Herkunft mit Hilfe von Subunternehmen in deutsche Schlachthöfe geschickt. Dabei nutzte er das so genannte Entsendegesetz aus.

Mit gefälschten E-101-Urkunden, die eine Befreiung von der Versicherungspflicht bei den ausländischen Arbeitnehmern im eigenen Land bestätigte, gelang dem Mönchengladbacher, diese sozialabgabenfrei zu vermitteln. Die anscheinend ahnungslosen Mitarbeiter des Unternehmers übergaben die gefälschten Urkunden ihren jeweiligen Chefs in den deutschen Schlachthöfen. Insgesamt entgingen dadurch den Sozialkassen ungefähr 222.000 Euro Arbeitnehmeranteile.

Um sich der Verantwortung zu entziehen, war der 44-Jährige nach Italien geflohen. Im April wurde er allerdings ausgeliefert und saß seitdem in Untersuchungshaft.

Da sich die Prozessbeteiligten auf eine Höchststrafen-Vereinbarung einigen konnten und der Mann seine Taten gestand, fand das Verfahren ein schnelles Ende.

Zwar versuchte der Unternehmer seine Tatbeteiligung noch herunterzuspielen, das blieb allerdings ohne Erfolg. Bis das Urteil rechtskräftig wird, sitzt der 44-Jährige weiterhin in Untersuchungshaft. Das Gericht sagt: "Es besteht immer noch Fluchtgefahr."

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