Gasexplosion: Heimtücke oder Fahrlässigkeit?

Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslänglich. Am Dienstag wird das Urteil gesprochen.

Mönchengladbach. Der Prozess um die verheerende Gasexplosion, die im März den Stadtteil Hermges erschütterte und einem Menschen das Leben kostete, geht in die letzte Runde. Angeklagt ist der 22-jährige Kfz-Mechaniker Sascha H., der selbst bei der Explosion schwer verletzt wurde. Er soll die Explosion ausgelöst haben, um sich und seine damalige Freundin Jasmin G. zu töten, weil sie sich von ihm trennen wollte.

Der letzte Sachverständige, der im Prozess gehört wurde, ist der Psychiater Dr. Egbert Kühn. Er attestiert dem Angeklagten eine überdurchschnittliche Intelligenz und beschreibt ihn als schüchtern, gehemmt und introvertiert. Seine Selbstmorddrohungen hält er für Dramatisierungen, um Aufmerksamkeit zu erregen.

Beim Tathergang selbst hält es der Sachverständige für unwahrscheinlich, dass der Angeklagte das Gas, das er selbst vorher bei einem abgebrochenen Selbstmordversuch hatte ausströmen lassen, vergessen hatte. "Schließlich bittet er Jasmin direkt nach der Explosion, ihn nicht zu verraten", sagte der Psychiater. Ihm sei sofort bewusst gewesen, was geschehen war.

In seinem Plädoyer forderte Staatsanwalt Stefan Lingens lebenslange Haft für den Angeklagten. Es sei unglaubhaft, dass Sascha H. sich der Gefahr von Erdgas nicht bewusst gewesen sei. Er habe durch Unterlassen gehandelt. Die Gasexplosion war durch Jasmin G. ausgelöst worden, die sich eine Zigarette anzünden wollte.

Sascha H. hatte sie nicht gewarnt. Der Staatsanwalt sieht den Tatbestand von Mord und versuchtem Mord als erfüllt an, erkennt als strafmildernd jedoch die Reue, die Sascha H. während des Prozesses gezeigt habe, an. Der Angeklagte verfolgte das Plädoyer der Staatsanwaltschaft unter Tränen.

Der Verteidiger Michael Rost plädierte dagegen auf Fahrlässigkeit. Weder habe der Angeklagte jemals zu körperlichen Aggressionen geneigt, noch habe er angekündigt, Jasmin G. töten zu wollen.

Sascha H. sei sich der Gefahr nicht mehr bewusst gewesen. Sein Rechtsanwalt zitierte die Aussage: "Für mich war die Sache mit dem Gas gegessen." In seinem Schlusswort entschuldigte sich der Angeklagte nochmals bei allen Beteiligten. Das Urteil wird am Dienstag, 9. Dezember, verkündet.

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