Feuerwerke werden beliebter

Die Stadt Mönchengladbach genehmigt im Schnitt jede Woche eines. Das Ordnungsamt ist dafür zuständig.

Feuerwerke werden beliebter
Foto: WZ-Archiv

Als Kind hat sich Carsten Horn beim Silvester-Feuerwerk immer die Ohren zugehalten. „Das bekomme ich noch heute von meiner Mutter zu hören“, sagt der Pyrotechniker. Der 42-Jährige ist seit rund 20 Jahren in der Branche tätig. „Persönlich geht es mir immer noch eher um die Effekte als um den Knall“, sagt er. Die meisten Kunden seines Unternehmens Gloon Feuerwerke veranstalten Hochzeiten oder Geburtstage, manchmal sind auch Firmenjubiläen dabei. Natürlich nicht nur in Mönchengladbach.

Geböllert wird längst nicht mehr nur zum Jahreswechsel. Bei professionellen Pyrotechnikern wie Horn sind die Feuerwerke nur anzeigepflichtig. Bei Privatpersonen benötigt man dafür außerhalb des Jahreswechsels eine Ausnahmegenehmigung — und die erteilt in Mönchengladbach das Ordnungsamt. Die Zahl der Anträge liegt mittlerweile bei etwa einem pro Woche, wie es von der Stadt heißt. Wenn alle formellen Voraussetzungen erfüllt sind, werden die in der Regel auch genehmigt, also etwa 52 Feuerwerke im Jahr. Dazu benötigt es einen formlosen Antrag, Angaben zu Datum, zur Uhrzeit und zum Ort des Feuerwerks sowie zum Anlass. Das Abbrennen ist nur Personen gestattet, die älter als 18 Jahre sind. In Mönchengladbach zahlt man für so eine solche Ausnahmegenehmigung 45 Euro, im Jahr 2013 waren es noch 31 Euro. Erlaubt ist alles in der Kategorie F2 (ehemals Klasse II), also Kleinfeuerwerk, wie man es auch an Silvester verschießen würde. Andere Städte handeln schon restriktiver: In Ratingen zum Beispiel gilt ein Geburtstag nicht als besonderer Anlass, der ein privates Feuerwerk rechtfertigt. Auch der Pyrotechniker sagt: „In Mönchengladbach komme ich mit den Behörden sehr gut klar. Andernorts ist es da schwieriger.“ Am Freitag ist Carsten Horn für das Feuerwerk auf der Rheydter Kirmes zuständig. 600 Bomben schickt er dann in die Luft. „Das ist etwas ganz anderes als bei einer Hochzeit oder einem Geburtstag“, sagt er. „Aber auch bei den privaten Festen sollen die Leute etwas geboten bekommen, wenn sie alle nach draußen gerufen werden“, sagt er. Darum gehen diese bei Gloon auch erst ab 600 Euro los. Die will aber nicht jeder zahlen — und längst nicht hinter jeder Rakete am Himmel steckt eine Ausnahmegenehmigung vom Ordnungsamt, wie Horn sagt. „Das ist ein Riesenproblem, gerade in Mönchengladbach bekommt man das immer wieder mit“, sagt er. Leute verschießen Raketen oder Böller, die sie gekauft und gebunkert haben, ohne die gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Und das fällt dann auch auf die Pyrotechniker zurück.

In sozialen Netzwerken ärgern sich immer wieder Menschen über die Ruhestörungen. „Ich kann die Anwohner verstehen, die irgendwann gereizt reagieren, wenn es ständig knallt“, sagt er. „Dann ist ein Feuerwerk nicht mehr schön, sondern nur noch nervig. Und so haben wir dann auch irgendwann Probleme mit der Akzeptanz.“ Das Landesimmissionsschutzgesetz legt dabei ganz klar fest, dass ein Feuerwerk maximal 30 Minuten dauern darf. Vom Ende der Sommerzeit bis zum 30. April muss außerdem um 22 Uhr Schluss sein, zwischen dem 1. Mai und 31. Juli um 23 Uhr, vom 1. August bis zum Ende der Sommerzeit um 22.30 Uhr. Ein Problem ist dabei auch die Strafverfolgung, wie der Experte erklärt: „Bis die Polizei herausgefahren ist und die Stelle gefunden hat, an der geböllert wurde, ist so viel Zeit vergangen, dass die Verantwortlichen längst über alle Berge sind“, sagt er.

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