Fall Sunny: Unfallfahrerin angeklagt

Die Staatsanwaltschaft wirft der 54—Jährigen fahrlässige Tötung und Körperverletzung vor. Der Gerichtstermin steht noch nicht fest.

Fall Sunny: Unfallfahrerin angeklagt
Foto: Titz

Das Schicksal des achtjährigen Sunny hat die ganze Stadt bewegt. Am 22. September vergangenen Jahres waren er und seine Cousine (7) bei der Rückkehr vom Spielen auf der Kölner Straße von einem Auto angefahren worden. Beide Kinder wurden schwer verletzt. Das Mädchen überlebte, Sunny konnte nicht mehr gerettet werden. Er starb wenig später im Krankenhaus.

Jetzt ist Anklage gegen die Unfallfahrerin erhoben worden. Die Staatsanwaltschaft wirft der 54-Jährigen, die nach dem Unglück lange psychologische Unterstützung brauchte, fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. Wie Jan-Philip Schreiber, Sprecher des Mönchengladbacher Landgerichts, gestern bestätigte, ist die Anklageschrift zugestellt worden. Ein Gerichtstermin stehe noch nicht fest. Das Verfahren muss noch eröffnet werden.

Es müssen sich dramatische Szenen abgespielt haben nach dem tragischen Unfall am 22. September. Unmittelbar nach dem Zusammenstoß mit dem Pkw kümmerten sich zwei Passantinnen (22 und 44 Jahre alt) um die am Boden liegenden, schwer verletzten Kinder. Bis zum Eintreffen der Rettungskräfte leisteten sie Erste Hilfe. Schnell waren auch Angehörige der Kinder zum Unfallort geeilt, darunter auch die in der Nähe lebende Mutter des achtjährigen Jungen. Notfallseelsorger mussten sich um Familienmitglieder kümmern, die völlig außer sich waren. Nicht nur Angehörige weinten, auch Passanten und Polizisten.

Nach dem Unfall bildeten sich zwei Initiativen, die Tempo 30 auf der Kölner Straße forderten und Unterschriftenlisten anlegten. Gleichzeitig wurde für die Beerdigung des kleinen Sunny Geld gesammelt. An der Unfallstelle legten Trauernde Blumen und Stofftiere nieder und zündeten Kerzen an. Bei Borussia-Heimspielen hing ein „RIP Sunny“-Banner am Zaun vor der Nordkurve. Im Internet wurden Trauerseiten für den kleinen Jungen angelegt.

Aber es gab auch Pietätloses: Unmittelbar nach dem Zusammenstoß auf der Kölner Straße hatten Gaffer die dramatischen Szenen am Unfallort per Handy aufgenommen und die Bilder und Videos auf Facebook hochgeladen, von wo sie verbreitet und geteilt wurden, so dass Angehörige die Situationen erneut erleben mussten. Die Polizei verurteilte dies öffentlich: „Eine Vielzahl betroffener Menschen werden dieses tragische Ereignis irgendwie bewältigen müssen. Ersparen Sie diesen Menschen bitte, in dieser Situation auch noch mit solchen Bildern und Videos konfrontiert zu werden“, war auf der Facebook-Seite der Polizei zu lesen.

Im Prozess wird wohl auch das Gutachten zum Unfall eine große Rolle spielen. Bis heute gibt es ungeklärte Fragen: Waren die Kinder plötzlich und unvermittelt auf die Straße gelaufen? Hätte die Unfallfahrerin den Jungen und das Mädchen vorher sehen können? Wie schnell genau war sie in ihrem Auto unterwegs?

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